Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

Volke, äimnm: den Bürgern ihren: letzten Grund habe”, notiert 
Murhard diese Formulierungen eines nordamerikanischen 
Staatsrechtlers als Lesefrucht (_—<).. Die Wahrheit 
solcher Erkenntnisse, hält. Murhard für richtig, weil sie 
vernünftigen Überlegungen entsprechen. Daran ändert sich 
auch nichts, wenn in der Praxis bei den Völkern, .hin= 
dernder Umstände wegen, diese Staatslehre selten, fast 
nur ausnahmsweise zur Verwirklüchung kommt (>), Nur 
in USA ist diese Lehre von dwm der Souveränität rein 
geblieben. Das sollten die deutschen Schriftsteller 
anerkennen und den Urundsatz der Volkssouveränität dem 
Untertanen am lebendigen Modell verständlicher machen 
und so schließlich erkennen, daß die Lehre von der Volks- 
säuveränität im tiefsten vereinbar ist mit dem heute 
weithin herrschenden Prinzipien der Erbmonarchie., Ein 
gleiches ist. in der "Minerve francaise" schon 1820 ge= 
schrieben (>), 
Damaligem Brauch entsprechend wird zwischen der "majesta: 
realis" und der "majestas personalis” unterschieden 
(>=). Der Staats als juridische Gesellschaft hat einen 
freien Willen, eben den Gesamtwillen. Organisationsfrager 
machen es später notwendig, daß sich diese souveräne 
Staatsgesellschaft in ein künstliches Arbeitsorgan ent= 
wickelt, Dieses Organ ist umso leistungsfähiger, je na= 
türlicher es arbeitet. Das angestrebte x. Ziel ist die 
Entsendung von Repräsentanten. Der Repräsentant bleibt 
aber stets eine jederzeit ablösbare Persönlichkeit (— 
An der Einrichtung einer Repräsentanz behält aber der 
Regierte seinen Anteil. Diese Einrichtung, deren Maß= 
nahmen er sich als Einzelner unterwirft, wird in gleicher 
Weise angewendet, ob es nun um einen Monarchen geht oder 
um einen Präsidenten. Es gibt deshalb auch keine Regie= 
rungsgewalt, die auf Veräußerung der menschlichen Grund= 
rechte drängen würde (=——). Der Deauftragte ist unver= 
letzbar und inappellabel ( =— ).- Murhard folgt hier, den 
französischen Diskus$ionen während der Einrichtung des 
bourbonischen Königt$ums auf den “rundlagen der Charte. 
Murhard setzt sich, gleich den Linksdemokraten Frank= 
reichs, sehr eingehend mit diesen Fragen und ihren Ver= 
tretern auseinander ( >—). Für Murhard ist äder Staat 
allzeit als Mittel zu beurteilen, niemals aber als
	        
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