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werde es kaum je zu einem gewalttätigen Umsturz kommen
he Has (KIT
AVok 4 RE DORT
Volkssouveränität ist für Murhard durchaus mit dem König:
fum vereinbar. Charakteristisch ist Murhards Darstellung
der Geschichte Napoleons. In den damaligen Publizierunge:
wird Napoleon in Frankreich wegen vieler noch gültiger
Maßnahmen als beispielhaft dargestellt. Dieser Bonapar=-
tismus kommt durch die damalige deutsche Publizistik
auch nach Deutschland. Besonders lebhaft entwickelt sich
der Bonapartismus in Süddeutschland (W241).
Wenden wir uns Murharäds Gedanken im einzelnen zu! In
seinem Anfangskapitel über die Volkssouveränität legt
Murhard diejenigen Gedangkn als Skizze seiner eigenen
Abhandlungen fest, denen er ohne Vorbehalt zustimmt.
Dabei geht Murhard als Staatsrechtler und Politiker
den Weg zum Ziel in weit weniger radikaler Form, als er
das sonst zu tun pflegt. (Vgl. die Europäische Zeitung)
Seine Einstellung zu den Autoren ähnlicher Untersuchung.
ist viel konzilanter als früher. Selbst Rousseau, dem
Murhard nicht durchweg beisplichtet (wie es Rotteck tut)
kommt diesmal besser weg. Es überrascht, wie sehr Murhaär«
das geistige Erbe des 18.Jhs. mobilisiert, wenn er
immer wieder die Neigung erkennen 1äßt, mit Hilfe der
"Vernunft" das Gemeinsame in den Anschauungen jener Poli
tiker herauszuarbeiten, um also zu einer gedachten Ideal
ebda 264 form der Staatsgemeinschaft zu gelangen ( 55
Wichtig ist, daß Murhard vor allen Lehren warnt, die nur
Dogmen darstellen und keinerlei Kontakt zum Wünschen und
Wollen des Untertanen haben. Was der Wiener Kongreß
unter die Bürger gebracht habe, sei abschreckend. So
die Behauptung, daß solche Lehren wie VolkssG@uveränität
eine mögliche Revolution fördern könnten. Murhard ver=
tritt den entgegengesetzten Standpunkt; d.h., er sieht
in der Volkssouveränität die beste Abwehrkraft gegen
unlautere Tumulte; die Monarchen sollten diese Gedanken=
reihen durchmustern, auf daß ihre Throne Bestand behalte
(Vo 302)u( 329 ) ( )-
"Die Staatsgesellschaft hört augenfällig immer mehr auf,
dem Begriffe eines echten Staatswesens zu entsprechen,
je mehr sie den Grundsatz aufgibt, daß alle Gewalt im