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b) Die Volkssouveränität im Gezensatz der
———g6öHSnannten Legitimi1tat. nn
Ehe wir an das Referat dieses Werkes herangehen, möchten
wir zwei Tatsachen skizzieren, von denen die eine weit=
hin die Anlage Murhardscher Publikationen betrifft, die
andere mehr das vorliegende Werk angehen. Jene Beobach=
tung hat das Verhältnis Murhards zur Geschichte zum /
Gegenstand, Die Aufklärung des 18. Jhs.,besonders an
seiner Wende zum 19.Jh., ist durchaus nicht geschichts=
fremd, wie die vielfachen Zitate in den kurhardschen
Schriften zeigen. Die Aufklärung sieht zwar die Beson=
derheiten- des. einzelnen, Volkes, /selbst.ganzer Epochen,
Nur .ist die Fragestellung ganz anderer Art als etwa im
19. Jahrhundert, Sie:sucht-bei ihren-Studienm nicht das
Zinmalige des Menschen oder des Volkes, sondern ihr geht
es um die Entdeckung der durchgehenden, gottgewollten,
vernünfiigen Ordnung und deren Gesetze, Das Ziel ist die
"richtige" Staatsordnung. Indem die Aufklärung sich ab=
wendet von der Einmaligkeit der vorgegebenen historischer
Form, wird sie den Tatbeständen kaum gerecht. Es über=
wiegen die begrifflichen Reflexionen (><), ohne daß es
zu wissenschaftlich anerkannten Definitionen führt. Um
durch den Wirrwarr der Tatsachen hindurch zu finden,
greifen Begriffe um sich, die zwar Zeugnis von einem
enormen Wissen ablegen, aber doch im Grund genommen
Weltfremäheit bedeuten innerhalb einer chaotischen Flut
staatspolitischer Vorstellungen, deren grundsätzliche
Bedeutung und aktuelle Wucht kaum empfunden wird.
Hier verhält sich Murhard so, wie es die meisten Frühli=
beralen im Zuge: der. Julirevolution tun. Das gilt für: das
Murhardsche Werk über die Volkssouveränität. Wir möchten
diese Gegegenheit benutzen, um rein formal einiges zu
der Schreibweise Murhards auszusagen. Die “rundhaltung
bei dem nachgerade älter werdenden Murhard ist ohne
echte Konzessionen eindeutig liberal und demokratisch.
Klar und übersichtlich ist wie bisher die demokratische
Analyse. Daneben aber sind unüberhörbar gewisse neue
Töne zu vernehmen,
Wenn die Monarchien sich ernsthaft mit dem Wesen einer
richtig verstandenen Volkssouveränität vertraut machen,