Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

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öFKard, der inzwischen von der kurhessischen Polizeis= 
verwaltung Erlaubnis erhalten hat, gegen Erlegung einer 
größeren Kaution für eine bestimmte Zeit und bei Angabe 
von Reiseweg unG Reiseziel seine Vaberstadt Kassel zu 
VErKkassen, erDänren ie wer ale OMA BFUCHTdET! JuLi= 
Fremen 18300 Er bricht sofort seine Italienfahrt ah 
und ‚kehrt nach‘ Kassel zurück.“ Dort ist durch‘ die Septem- 
berrevolte der Bürgerschaft dem Kurfürsten die Verweisung 
seiner Maitresse aus der Residenz abgetrotzt worden und 
vor allem die Einberufung einer Ständeversammlung. 
Murhard qrird von seinen Freunden aufgefordert wmeinıMandat 
zu übernehmen, da es an politischen Sachkennern, wie 
überall so auch in Hessen und Kassel fehlt, und weil man 
sich von der Beauftragung eines weithin bekannten und 
wegen seiner Schicksale als politischen Märtyrers für das 
Ansehen der hessischen Versammlung auch außerhalb der 
Landesgrenzen viel verssricht. Murhard lehnt jedoch dies 
ehrenvolle”’Ansinnen ab; er glaubt als” nunmehr“ in seiner 
politischen Publizistik ungehinderter Schriftsteller 
weit wirksamer in dem politischen Kampf eingreifen zu 
können ( > ). Eine neue eigene Zeitung in Kassel zu 
gründen, kann er sich nicht entschließen, da das Zeitungs 
wesen in Kassel wie in ganz Hassen zu sehr im Argen liegt 
Umso lebhafter bringt er seine alten Beziehungen zu 
außerhessischen Blättern wieder in Gang und aktiviert den 
Gedankenaustausch mit den früheren Freunden, besonders 
im Rhein-Main-Gebiet, in Süddeutschland und fallweise 
mit solchen im Ausland, besonders in Frankreich. Der 
Nachlaß enthält darüber viele Notäzen, Briefentwürfe und 
einize Originalbriefe, Lebhaft gestaltet sich dieser Ver= 
kehr mit L.Börne und dessen Kreis unter den Jungdeutschen 
Selbst mit Heinrieh Heine kommt es zu mehr als konventio= 
nellem Verkehr. Auch mit Constant und Guizot haben Be= 
ziehungen unmittelbarer Art damals bestanden. Von namhaf= 
ten deutschen Persönlichkeifen ist die@@Be Verbindung 
niGR6tteck zu erwähnen, der ihn als Mitarbeiter für sein 
vor der Veröffentlichung stehendes "Staatslexikon" ver= 
pflichtet. 
Wir haben gesehen, in welchem Umfang die französische 
staatsrechtliche Literatur jener Zeit Gegenstand der Mur=
	        

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