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öFKard, der inzwischen von der kurhessischen Polizeis=
verwaltung Erlaubnis erhalten hat, gegen Erlegung einer
größeren Kaution für eine bestimmte Zeit und bei Angabe
von Reiseweg unG Reiseziel seine Vaberstadt Kassel zu
VErKkassen, erDänren ie wer ale OMA BFUCHTdET! JuLi=
Fremen 18300 Er bricht sofort seine Italienfahrt ah
und ‚kehrt nach‘ Kassel zurück.“ Dort ist durch‘ die Septem-
berrevolte der Bürgerschaft dem Kurfürsten die Verweisung
seiner Maitresse aus der Residenz abgetrotzt worden und
vor allem die Einberufung einer Ständeversammlung.
Murhard qrird von seinen Freunden aufgefordert wmeinıMandat
zu übernehmen, da es an politischen Sachkennern, wie
überall so auch in Hessen und Kassel fehlt, und weil man
sich von der Beauftragung eines weithin bekannten und
wegen seiner Schicksale als politischen Märtyrers für das
Ansehen der hessischen Versammlung auch außerhalb der
Landesgrenzen viel verssricht. Murhard lehnt jedoch dies
ehrenvolle”’Ansinnen ab; er glaubt als” nunmehr“ in seiner
politischen Publizistik ungehinderter Schriftsteller
weit wirksamer in dem politischen Kampf eingreifen zu
können ( > ). Eine neue eigene Zeitung in Kassel zu
gründen, kann er sich nicht entschließen, da das Zeitungs
wesen in Kassel wie in ganz Hassen zu sehr im Argen liegt
Umso lebhafter bringt er seine alten Beziehungen zu
außerhessischen Blättern wieder in Gang und aktiviert den
Gedankenaustausch mit den früheren Freunden, besonders
im Rhein-Main-Gebiet, in Süddeutschland und fallweise
mit solchen im Ausland, besonders in Frankreich. Der
Nachlaß enthält darüber viele Notäzen, Briefentwürfe und
einize Originalbriefe, Lebhaft gestaltet sich dieser Ver=
kehr mit L.Börne und dessen Kreis unter den Jungdeutschen
Selbst mit Heinrieh Heine kommt es zu mehr als konventio=
nellem Verkehr. Auch mit Constant und Guizot haben Be=
ziehungen unmittelbarer Art damals bestanden. Von namhaf=
ten deutschen Persönlichkeifen ist die@@Be Verbindung
niGR6tteck zu erwähnen, der ihn als Mitarbeiter für sein
vor der Veröffentlichung stehendes "Staatslexikon" ver=
pflichtet.
Wir haben gesehen, in welchem Umfang die französische
staatsrechtliche Literatur jener Zeit Gegenstand der Mur=