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Nach mehrfachen Sitzungen der Kommissionen und des Plenums
erklärt sich der Bundestag in der Sache der Domänenkäufer
für nicht zuständig und verweist die Xeklamanten an die
obersten Gerichte des Landes, Der KUrfürste wird erneut
auf ein befriedigendes Verfahren in Güte verwiesen, zumal
er solch&SMBhrfach versprochen habe laut seinen eigenen
Äußerungen.
Ein bitteres Ergebnis einer über 7-jährigen Kampfes; man
befindet sich wieder an der Ausgangsstelle. Noch einmal
—- Murhard ist5 daran nicht mehr beteiligt wegen seines
eigenen politischen Prezesses - versuchen die Domänenkäu=
fer im Jahre 1826 eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu
erreichen. Wiederum ohne Erfolg. Erst die kurhessische
Verfassung von uf gchaltet den Eigennutz des Fürsten
A aus. Die alten kurhessischen Stände und die neue Versamm=
lung halten es mit den Käufern; aber noch immer nicht
erhalten alle Geschädigten ihr Recht,
Zwanzig Jahre später kämpfen noch einmal die Domänenkäufer
in Kurhessen um ihr Recht, das ihnen noch immer nicht
restlos zugestanden wird. Kaumweine öffentliche Angelegen=
heit damaliger Zeit hat den politischen Liberalismus mehr
Anhänger zugeführt als dieser Streit. Er hat das Seinige
dazu beigetragen, den Bundestag in Frankfurt/Main zuneh=
mend in der Öffentlichkeit in Mißkredit zu bringen. Wel=
chen hervorragenden Anteil Murhard an diesem Ergebnis hat,
wollen die vorausgegangenen Darlegungen zeigen.