Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

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sein (3.2. Nr.7), sondem das Volk wird und darf es nie 
vergessen, "daß es sein eigener Schutz sein soll" und 
"daß dies der Beruf aller Männer des Landes sei" (ebd.). 
Der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht schwebt vor in den 
Formen der Volksmiliz des Landwehrsystems. Körperliche 
Ertüchtigung des ganzen Volkes, jeder soll ein starker 
Mann werden, an dem Gewandtheit und gutes Fechten und 
Springen nicht angestaunt werden sollen als etwas Beson= 
äderes (Pol.Ann. 1/1490). Ein Jammer, daß die Turnkunst "an 
der Schulfuchserei ihrer Lehrer gescheitert ist" (ebd: ), 
die aus einer Betätigungsform draußen im freien Feld des 
Lebens zu einer Schuldisziplin geworden. Nicht wie "Hasen, 
die: nur: in ihren Beinen: Schutz gegen Hunde; finden": (ebd.), 
sondern als starker Mann soll der Bürger sein Leben füh= 
ren, der geübte Mannesarm, "der das Eisen zu führen und 
zuwientbehren gelernt: hat”, soll das Palladium sein; und 
das ist auch die "Brücke, die von dem Körper zum Geiste 
Führt" (ebd). 
Nicht minder verderblich als das Militär "ist das Heer 
besoldeter Beamter, die einen eigenen Stand im Staate 
bilden" (Pol.AÄnn. 6/31. Die Beamten sind es, die das Öf= 
fentliche Leben des Volkes verziften, die "jedes Gefühl 
von Selbständigkeit und Freiheit so ganz in seinen Herz= 
wurzeln durchschnitten" (ebd.).. Wie die Heeresangehörigen 
sind sie für jede"Art von Produktion" verloren, und wie 
ihre Söhne es unter Würde halten, ein Handwerk zu erlernen 
so fallen die Väter als Pensionäre dem Staate zuguterletzt 
zur Last. Während man die oberen Seamten, die Minister, 
überwacht, vergißt man nur zu oft, daß es die hunderttau= 
send kleinen Beamten sind, "die täglich fast in allen 
Verhältnissen des Lebens mit Nadelstichen im Verborgenen" 
das Volk quälen und wie "Vampyre sein Blut im Stillen 
trinken". Wo ausnahmsweise der Peamte die Sache des Volkes 
vertritt, da wird ihm auch das Volk seinen Schutz gewähren 
gegen die Regierung, die ihn niemals willkürlich entlassen 
darf ohne Verhör und Verteidigung (Fol.Ann. 5/188). Aber 
gegen die Elenden vorgehen zu können, muß der Weg öffent= 
licher Klage freigemacht werden. 
Das schließt die Forderung nach einer Revision der Gericht 
und Verwaltungsordnung ein. Die Geheimniskrämerei muß auf= 
hören; Öffentlich sollen alle Verfahren, Geschäfte und
	        
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