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sein (3.2. Nr.7), sondem das Volk wird und darf es nie
vergessen, "daß es sein eigener Schutz sein soll" und
"daß dies der Beruf aller Männer des Landes sei" (ebd.).
Der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht schwebt vor in den
Formen der Volksmiliz des Landwehrsystems. Körperliche
Ertüchtigung des ganzen Volkes, jeder soll ein starker
Mann werden, an dem Gewandtheit und gutes Fechten und
Springen nicht angestaunt werden sollen als etwas Beson=
äderes (Pol.Ann. 1/1490). Ein Jammer, daß die Turnkunst "an
der Schulfuchserei ihrer Lehrer gescheitert ist" (ebd: ),
die aus einer Betätigungsform draußen im freien Feld des
Lebens zu einer Schuldisziplin geworden. Nicht wie "Hasen,
die: nur: in ihren Beinen: Schutz gegen Hunde; finden": (ebd.),
sondern als starker Mann soll der Bürger sein Leben füh=
ren, der geübte Mannesarm, "der das Eisen zu führen und
zuwientbehren gelernt: hat”, soll das Palladium sein; und
das ist auch die "Brücke, die von dem Körper zum Geiste
Führt" (ebd).
Nicht minder verderblich als das Militär "ist das Heer
besoldeter Beamter, die einen eigenen Stand im Staate
bilden" (Pol.AÄnn. 6/31. Die Beamten sind es, die das Öf=
fentliche Leben des Volkes verziften, die "jedes Gefühl
von Selbständigkeit und Freiheit so ganz in seinen Herz=
wurzeln durchschnitten" (ebd.).. Wie die Heeresangehörigen
sind sie für jede"Art von Produktion" verloren, und wie
ihre Söhne es unter Würde halten, ein Handwerk zu erlernen
so fallen die Väter als Pensionäre dem Staate zuguterletzt
zur Last. Während man die oberen Seamten, die Minister,
überwacht, vergißt man nur zu oft, daß es die hunderttau=
send kleinen Beamten sind, "die täglich fast in allen
Verhältnissen des Lebens mit Nadelstichen im Verborgenen"
das Volk quälen und wie "Vampyre sein Blut im Stillen
trinken". Wo ausnahmsweise der Peamte die Sache des Volkes
vertritt, da wird ihm auch das Volk seinen Schutz gewähren
gegen die Regierung, die ihn niemals willkürlich entlassen
darf ohne Verhör und Verteidigung (Fol.Ann. 5/188). Aber
gegen die Elenden vorgehen zu können, muß der Weg öffent=
licher Klage freigemacht werden.
Das schließt die Forderung nach einer Revision der Gericht
und Verwaltungsordnung ein. Die Geheimniskrämerei muß auf=
hören; Öffentlich sollen alle Verfahren, Geschäfte und