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das Bestreben sein, möglichst alle Bürger zur Wahltätig=
keit anzuhalten, denn nur so kann Interesse für die’ Dingt
des Staatslebens erwachsen (Pol.Ann.7/20), und besonders
in kleinen Staaten, wo der Bürger nicht: die Entschädigun;
seiner Interessen in großen Fragen der äußeren Politik
seines Staates finden kann (Pol.Ann. 4/161),.
Bei der Zusammensetzung der Deputiertenver sammlung ist
es ein ebenso häufiger als begreiflicher Fehler, daß als
Nachwirkung des Alten "die Kastenrepräsentation noch
zuviel Einfluß hat" (Pol.Ann. 5/376). Nicht, daß man
Geistliche, Bürger, Bauern, Beamte, Adlige zusammenwür=
fele, bringt eine würdige Repräsentation des Staates
zusammen (Pol.Ann. 8/83), sondern ein gemeinsamer Geist
der Deputiertenpflichten muß alle einen. Träger dieses
Geistes, zu dem ein möglichstes Hochmaß der Bildung erfor
derlich, ist die gute bürgerliche Intelligenz, Ihr soll
besonders der Weg in die Kammern offen stehen (Pol.Ann.
7/13); sie sollen auch die’ Interessen der Bauern vertre=
ten, da der Bauer, obwohl nun in anderer sozialer Stel=
lung, noch gar zu stark dem altererbten Hang zur Servi=
lität unterworfen ist, und deshalb nur zu leicht der
Regierung gefügig ist (Pol.Ann. Ba.5/377 -— cfr.a.d,.preuß,
enquöte Ministerengu®e 1817, wo die Landedelleute nur Bauernver=
treter und keine Bauernadvokaten zulassen wollten, und
*reitschke a.a.0. 2/288). In gleicher Richtung liegt die
Forderung, keine Staatsdiener in die Versammlung aufzu=
nehmen (FPol.Ann: 5/3380). Da man ihrer aber bei der gerin=
gen Auswahl geeigneter Persönlichkeiten vornehmlich in
den kleinen Staaten nicht entraten kann, so müssen sie
"als Landtagsmänner ohne alle Verantwortlichkeit gegen
den Fürsten und seine Ministerien" sein (ebd.). Es iist
der in der Montesquieu wurzelnde Sicherheitsgedanke, der
auch "die Annahme keiner Staatsgebürhren und Dekorationen
von seiten der Landtagsmänner" vorschreibt, “ohne ihre
Vollmacht in der Mandanten Hände zurückzugeben, wenn ihre
Funktion auf dem Landtage noch nicht abgelaufen ist (ebd.
Eine besondere Aufgabe ist es, dem Fürsten seinen Platz
einzuräumen, ohne die "Rechte des Thrones" "durch eine
Volksregierung erdrücken zu lassen" (Pol.Ann. 1/2817).
Diese Aufgabe ist besonders schwierig da zu lösen, wo