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Es ist die Einrichtung einer landständischen Verfassung
mit repräsentativer Vertretung. Denn "in den Repräsen=
tanten:der Nation findet die Regierungnicht nur wer sie
in den Stand setzt, im Geiste des Volkes zu handeln,
sondern auch Teilnehmer der Verantwortlichkeit, die der
Tadel und das Mißvergnügen der Menge, wo sie mit dem
Verfahren der Aegierung unzufrieden ist, auf sich laden
(Poliänn. 6/11),
Wie soll nun ein derartiges Verfassungswerk zustande
kommen? Es geht ebenso wenig, daß "die einen nicht müde
m Ya den zu fordern, und die anderen - zu versagen" (E.Z.
Mr. 77), noch mit "dem Unverstand und der Gemeinheit der
Staatskunst unserer Zeit", die "von unten hinauf wie
von oben herab nur nötigen, knebeln und binden will"
(Pol.Ann. 7/18). Wenn auch die Geschichte lehrt, daß
die Leidenschaften und Gewalttaten der Großen das Volk
schließlich zur Verzweiflung bringen und besonders dann
wenn es geschieht wie im alten Rom der Lukretia; - denn
"der Verlust der bürgerlichen Freiheit, man kann es
nicht oft genug sagen, hat zur Erkämpfung der politi=
schen genötigt" (Pol,AÄnn, 8/200), - so let es doch
leichtsinniger Frevel, das Heil und die Neuordnung
aller Dinge aus einer gewaltsamen Umkehr aller Verhält=
nisse zu erwarten. "Nein, ich halte eine Revolution,
wie wir sie aus Erfahrung kennen, nach dem gesetz- und
sittenlosen Despotismus, der in einem Staate wie Poly=
phem in seiner Höhle hauset, für das größte Unglück,
das über ein Volk kommen kann" (Pol.Ann. 10/131). Es
1äßt sich bei rechtem Willen ein Weg beschreiten, der
zum Ziele führt "ohne Aufwand an Gut und Blut und in
Frieden und Eintracht" (Pol.Ann. 6/3), und die Verfas=
sung als einen Vertrag zustande kommen läßt (B-Z+—Na+73
In der. 8.2. Nr ist das Ziel aller Verfassung: "Be=
Schränkung der Staatsgewalt und Fürstenschaft, auf daß
bei vollendeter Auslebung jedes Einzelnen eine Entwick»
lung möglich werde nach allen Radien". In dem Aufsatz
vom Jahre. 1823, der im Eingang dieses Kapitels erwähnt,
tritt aber der schroffe Sicherheitsgedanke zurück zu=
gunsten der mildernden und versöhnenden Wirkungen, die
von der Reptäsentantentätigkeit ausgehen sollen. Bleibt