einem wahrhaft nationalen zu erheben (ebd. S.118). Jede
"Art von Zwingherrschaft", die man in Deutschland auf=
richten wollte, und sei es die alte Kabinettspolitik,
wäre doch nur von kurzer Dauer. Darum sollen die großen
Staaten in den verfassungsmäßig meist fortgeschritte=
neren kleinen Staaten die Hüter jenes Prinzips sehen,
das mit der Wahrung der Rechtsidee die starken morali=
schen Kräfte freimacht, denen der Bund seine Hauptstüt=
zen entnehmen sollte; und mögen erkennen, daß ihre Vor=
teile auch auf dem Gebiet der innerstaatlichen Angelegen=
heiten dort zu suchen sind, wo sie bei den kleineren
Staaten liegen. Die konstitutionellen Länder sollen sich
zu einem Bunde zusammenschliessen und ihre moralische
Kraft soll der physischen der Großmächte die Wage halten
(Pol.Ann. 5/126), ein Gedanke, wie ihn später Paul
Achatius Pfitzer vertreten hat. Die kleinen Staaten
müssen stets im Auge behalten, daß sie zwischen Öster=
reich und Preußen "gleichsam die Aurtine bilden, welche
sie (Österreich und Preußen) als Bastionen miteinander
verbindet” (Pol.Annı 9/8),
Höchste Zuverlässigkeit des Bundesorganes, bedingt durch
Solche der Ständeverfassung in den Einzelstaaten; die
Mittel xxx dazu sind Zulassung der öffentlichen KTitik,
die Steigerung der Macht der öffentlichen Meinung und
damit im Zusammenhang eine vernünftige Pressefreiheit.
Nach welchen Richtungen soll der Bund arbeiten? Daß der
Einzelstaat seine Sonderregierung behält für seine boden=
ständigen Angelegenheiten, liegt im Charakter des Bundes-
Staates beschlossen, Ganz anders steht es um die gesamt=
deutschen und außenpolitischen Dinge. Grundsatz muß es
unbedingt sein, daß deutsche Angelegenheiten nur durch
das Organ der deutschen Nation behandelt und entschieden
werden. Nicht aber darf es vorkommen, daß sich der Bundes:
tag Eingriffe in seine Ressorts gefallen 1äßt, wie es
in Wien und Karlsbad geschehen. Und ebenso wird als ober=
ste Bedingung gesetzt, daß es unmöglich gemacht wird,
daß die kleineren deutschen Staaten "als die Beigabe
irgend eines der großeuropäischen Staaten, die am Bunde
selbst teilnehmenden Mächte mit eingeschlossen, erschei=
nen können" (Pol.Ann. 9/13). An praktischen Einrichtungen
gilt es besonders einer einheitlichen Heeresorganisation,