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land ausschlug, denn so würde unter dem Scheine einer Ein=-
heit, den ein solches Oberhaupt gebracht ‚hätte, die alte
Leidenschaft des Antagonismus wieder aufgelebt sein, die
Deutschlands Unglück kurz zuvor herbeigeführt, und würde
"seiner geistigen Zinigung mehrfache Hindernisse in den
Weg gelegt haben”. (Pol.Ann.. 9/11). So ist.der deutsche
Bund, der im Prinzip richtigste Weg; "alles kommt auf den
Geist an, der vorherrschen wird" CPol.„ Ann... 5/1710). Bs ist
unrichtig, anzunehmen, daß nur ein Verein von Republiken
das Wesen des Bundesstaates ausmachen könne gegenüber einer
aus souverän-monarcnischen Staaten zusammengesetzten Föde=
Xrake ration. "Die dieses behaupten oder befürchten, venr=
wechseln Souveränität mit Willkürherrschaft" (Pol.Ann.
99/114). Und Görres verweist er gegen dessen Einwand, daß
sich 39 so ungleiche Staatsgebilde nicht so zusammenbünden
könnten, auf das Beispiel der Schweizer Kantone und ganz
besonders auf die ungleichen UGrößenverhältnisse in den
Staaten der Amerikanischen Union. Das Recht der Selbster=
haltung ist durchaus vereinbarlich mit der Pflicht zur
Gemeinschaft,
Und nun wird der ganze weitere Aufbau auf den typisch
liberalen Gedanken der Realisierung der Rechtsidee gegrün=
det. Die "Rechtsgleichheit ist die notwendige, unerläßli=
che Bedingung jedes freien Bundes; denn ohne dieselbe
wäre nur blinde Unterwerfung der mindermächtigen Staaten
unter den Willen oder die Willkür der mächtigeren" (Pol.
Ann. 5/116). Die Sicherung solcher Zustände ist aber nur
möglich durch "feste und liberale Institutionen, die mit=
tels einer zweckmäßig organisierten Bundesversammlung zu
erlangen stehen" (ebd. S.117). Aufs stärkste wird nun der
Zusammenhang und die Verbindung zwischen der Organisation
der Bundesversammlung und der inneren Organisation der
einzelnen BSundesstaaten betont. Ber Bundesstaat darf nicht
Fürstenorgan bleiben, er muß vielmehr "Organ der deutschen
Nation" werden. Es ist selbstverständlich, daß unverzüg=
lich in allen deutschen Staaten stellvertretende Verfas=
sungen eingerichtet werden. Ihre Vertreter und nicht die
Souveräne delegieren dann die Bundestagsgesandschaften.
Den Volksvertretern ist somit xwxExÄkEKX gegeben, mächtig
darauf hinzuwirken, den Bund fest zu begründen, und zu