schließt und an welchem der Deutsche den Deutschen
erkennt" (ebdq).
Immer bleibt das Bestreben, den Bundestag zur starken
Zentralbehörde zu gestalten; so auch die Forderung, der
Bundestag solle zum obersten Gerichtshof werden anstelle
der zxXxkwm ehemaligen alten KriegKichte, besonders dies
wegen der Justizpflege in den kleinen souveränen Staaten
(E.Zu.70) In Befolgung dieses Gedankens war es Mur=
hard, der als eigentlicher geistiger Hintermann jene
Verhandlungen führte, die ebenso deutlich den wahrhaften
Charakter und die völlige Unfähigkeit des Bundestages
enthüllten. Es sind die Angelegenheiten der westfälischen
Domänenkäufer. Wir haben dieser Angelegenheit ein beson=
deres Kapitel gewidmet. Vgl. 14.Kapitel "Murhard als li=
beraler Jurist",
In den Schriften aber, die dem Frankfurter Bundestag
vorgelegt waren, und die nicht nur bei den interessenten
in Mittel- un d Norddeutschland gelesen wurden, ruft
Murhard unermüdlich zur Aritik auf und Liefert die gei=
stigen Waffen zum Kampfe gegen Willkür und Kigennutz und
Selbstsucht für “reiheit und Recht auf gesetzlicher Grund-
lage. "Heilig war der Besitzstand von jeher zu allen
4eiten, bei allen zivilisierten Völkern. Läßt sich ein
deutlicher Beweis geben, daß dieses institut, wenngleich
positiv ausgebildet, doch in seinem Wesen naturrechtä&ich
sein muß? Und eben weil es das ist, lehrt Geschichte
und Srfahrung, daß auch in Europa, nachdem die trüben
Zeiten des wilden Faustrechtes verschwunden, nicht nur
in Sachen des Privatmannes gegen seinesgleichen, sondern
auch des Privatmannes gegen den Xegenten jederzeit und in
allen Gesetzgebungen die Heiligkeit des Besitzes ausge=
sprochen wurde" (Dringendes und rechtlich begründetes
Restitutionsgesuch .... S.3). So redet die Sprache des
liberalen Rechtsforderers. Düe Reichsgerichte freilich,
"diese Palladien des deutschen Bürgers", sind dahin,
"doch nicht verschwunden kann die Gerechtigkeit sein vom
vaterländischen Boden" (ebd. S.4). Ein Souverän aber,
"der die gesetzlich erworbenen Rechte seiner Untertanen
nicht achtet, kann auch nicht verlangen, daß man die sei=