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der Unvollkommenheit der Bundesakte und obwohl doch
auch ihr $ 10 solches forderte, nicht zu allererst an
die Aufstellung einer Geschäftsordnung ging und damit
eine feste Grundlage für die Verhandlungen schuf, sondern
ohne Plan zu arbeiten anfing. Die Jolge mußten Willkür
und Unordnung sein, und der Bundestag begann zu ein er
"Abschlagbehörde" herabzusinken, Mit Bitternis muß dies
Murhard feststellen und besonders, daß die "getäuschte
deutsche Gutmütigkeit" dies alles nur xx mit harmloser
"Verspottung durch den Pegasus" zu quittieren weiß
(8.2.5). Und als ein ebensolch verderblicher Ausfluß
jenes krampfhaften Bestrebens, ja die fürstliche Souve=
ränität zu wahren, erscheint es ihm, daß man für das
Eintreten der bundestäglichen Kompetenz Zinstimmigkeit
fordert. So ergaben sich "polnische Vetoverhältnisse"
(3.2. Nr.3), und die Gesandäten, die schlimmerweise an
Instruktionen gebunden, waren Werkzeuge ihrer Souveräne,
die jedes Gesetz zu Falle brachten, das irgend gegen ihre
Souveränität gerichtet sein konnte, Damit war jede Mög=
lichkeit, "den Wällen der Gesamtheit" und "den Wider=
spruch auszudrücken" dahin, und alles "durchgreifende
und energische unmöglich" (ebda)
Aber trotz dieser Übelstände kann sich Murhard nicht
dazu entschließen, den Bundestag kurzerhand abzulehnen,
wie es später für den süddeutschen Liberalismus charak=
teristisch geworden; vielmehr sucht er immer wieder in
einer Reform des Bundestages das Heil und über ihr den
Weg zum nationalen Staat zu finden, ein Zug, der auf lange
den mitteldeutschen liberalen Richtungen eigen blieb, am
stärksten in Aurhessen bei Männern wie Sylvester Jordan
und Karl Bernhardi (cfr.Iseler a.a,.0,. 2.4A4bschn.,Kap.5). Wo
der Bund einmal eine einigermaßen bedeutsame Leistung voll
bringt wie etwa die Einrichtung des freien Verkehrs mit
notwendigen Lebensbedürfnissen, da schreibt Murhard so=
gleich: "Diese Maßregel würde hinreichen, ihm (d.h. dem
Bundestag) gerechte Ansprüche auf die Dankbarkeit aller
Länder deutscher Zunge zuzugestehen und zugleich mit
Hoffnungen seiner ıyküni tigen W wohltätigen Wirksamkeit
zu erfüllen" (E.Z.Nr.16), denn "dieser freie Handelsber=
kehr mit den Lebensbedürfnissen wird ein Band der Nationa=
lität sein, welches von nun an alle deutschen Stämme um=