Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

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der Unvollkommenheit der Bundesakte und obwohl doch 
auch ihr $ 10 solches forderte, nicht zu allererst an 
die Aufstellung einer Geschäftsordnung ging und damit 
eine feste Grundlage für die Verhandlungen schuf, sondern 
ohne Plan zu arbeiten anfing. Die Jolge mußten Willkür 
und Unordnung sein, und der Bundestag begann zu ein er 
"Abschlagbehörde" herabzusinken, Mit Bitternis muß dies 
Murhard feststellen und besonders, daß die "getäuschte 
deutsche Gutmütigkeit" dies alles nur xx mit harmloser 
"Verspottung durch den Pegasus" zu quittieren weiß 
(8.2.5). Und als ein ebensolch verderblicher Ausfluß 
jenes krampfhaften Bestrebens, ja die fürstliche Souve= 
ränität zu wahren, erscheint es ihm, daß man für das 
Eintreten der bundestäglichen Kompetenz Zinstimmigkeit 
fordert. So ergaben sich "polnische Vetoverhältnisse" 
(3.2. Nr.3), und die Gesandäten, die schlimmerweise an 
Instruktionen gebunden, waren Werkzeuge ihrer Souveräne, 
die jedes Gesetz zu Falle brachten, das irgend gegen ihre 
Souveränität gerichtet sein konnte, Damit war jede Mög= 
lichkeit, "den Wällen der Gesamtheit" und "den Wider= 
spruch auszudrücken" dahin, und alles "durchgreifende 
und energische unmöglich" (ebda) 
Aber trotz dieser Übelstände kann sich Murhard nicht 
dazu entschließen, den Bundestag kurzerhand abzulehnen, 
wie es später für den süddeutschen Liberalismus charak= 
teristisch geworden; vielmehr sucht er immer wieder in 
einer Reform des Bundestages das Heil und über ihr den 
Weg zum nationalen Staat zu finden, ein Zug, der auf lange 
den mitteldeutschen liberalen Richtungen eigen blieb, am 
stärksten in Aurhessen bei Männern wie Sylvester Jordan 
und Karl Bernhardi (cfr.Iseler a.a,.0,. 2.4A4bschn.,Kap.5). Wo 
der Bund einmal eine einigermaßen bedeutsame Leistung voll 
bringt wie etwa die Einrichtung des freien Verkehrs mit 
notwendigen Lebensbedürfnissen, da schreibt Murhard so= 
gleich: "Diese Maßregel würde hinreichen, ihm (d.h. dem 
Bundestag) gerechte Ansprüche auf die Dankbarkeit aller 
Länder deutscher Zunge zuzugestehen und zugleich mit 
Hoffnungen seiner ıyküni tigen W wohltätigen Wirksamkeit 
zu erfüllen" (E.Z.Nr.16), denn "dieser freie Handelsber= 
kehr mit den Lebensbedürfnissen wird ein Band der Nationa= 
lität sein, welches von nun an alle deutschen Stämme um=
	        
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