Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

in den Kleinstaaten, ür benutzt solzue Vorkormnisse zur 
Erhebung grundsätzlicher Forderungen ( =— ). Selbst da, 
wo konstitutionelle Verfassungen bestenen, Aibt es immer 
wieder Rechtsanmabungen der Regierung, die zex2n die Vers 
Fassung verstossen. DVas 186 dort geschenen, Wo Beamte des 
Dienstes enthoben wurden, weil ihr Verhilten der Xozierung 
DA 5, 186 unan“enehm geworden ( ). Beamte since Luiener der Gesamt= 
heit; sie stehen in besonderer Verantwortung. Glaubt eine 
Regierung, an ihrem Tun etwas aussetzen zu müssen, £soO kann 
der Beamte nicht einfach durch eine Kabihettsverfügung ent= 
lassen werden. Vielmehr muß - wiederum nach französischem 
Vorbild - ein ordentliches Gerichtsverfahren eingeleitet 
werden, dasiden vorliegenden: Fall klärt und beurteilt. “Bes 
sonders brennend wird diese Frage dann, wenn es sich bei 
dem Beklagten um einen Beamten handelt, der zugleich als 
gewählter Devutierter einer Kammer funziert. wMurhard 
schlägt vor (=>), daß‘ wie in USA Stastesbeante überhaupt 
nicht zu Deputierten zewählt werden können. Dieses Verfahre: 
wird auch “beiden. breiten Volksschichten Beifall finden, 
zumal hierzu doch genügend “Intelligenz vorhanden ist. “Leide: 
Ser bei dieser “Intelligenz nicht hinreichendes volitisches 
Wissen vorhanden, daß man wohl oder übel vorlädfig noch das 
höhere Beamtentum delegieren muß. Wenn sich jedoch der Be= 
amte seines Auftrags als Volksvertreter im Amt wie in der 
Kammer‘ bewußt bleibt, wenn er sich nicht abtrünunig und 
zum FPürstendiener degradieren läßt, so wird dies zwar kei= 
neswegs ideale Verfahren vorläufig erträglich bleiben und 
manches Unrecht, manche von Mißtrauen äurchsetz® Debatte 
im Keim ersticken. Murnard nimmt mit dieser Erkenntnis den 
Auseinandersetzungen zwExdei£xN der folgenden Jahrzehnte 
in den deutschen Kammern allen Wind aus den Segeln, Wir 
stehen nicht an, daß auch hier wiederum die Kenntnis der 
Französischen Kammerverhandlungen die Einsicht Murhards be= 
fördert hat, Geradezu leidenschaftlich wird Murhards ‚Oppo= 
sition, wenn es um staatliche Eingriffe in die Pressefrei= 
heit geht, die er seit seinen Göttinger Studentenjahren 
geradezu als Sakrileg beurteilt. Die "Unterdrückung des 
"Deutschen Beobachters"" _ eine Maünahme, die zu Anfang £x 
der zwanziger Jahre der Bund einleitet und in deren Durch= 
führung auch Murhard und sein Blatt aufs schwerste getrof= 
PA 6,86 fen werden - bekämpft Murhard rücksichtslos ( ). Obscho:
	        
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