Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

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Stand der verschiedenen Stautsstrukturen des In- und Aus= 
landes zu. 
Mit Sorge verfolgt Murhard die Entwicklung der Verfassungs 
frage in Württemberg. Heftig polemisiert er gegen solche 
Politiker, die er Scharlatane und Tausendkünstiler nennt 
EZ 7 280000 ), weil sie die Meinung württembergischer Kreise ver 
treten, den weit moderneren Verfassungsentwurf des Königs 
ablehnen und ihr "A1LGes Recht" zurückfordern, d.h... die 
ständische Verfassung des Herzogs Christoph. Was zu ihren 
Gunsten angeführt wird, bezeichnet Murhard als Sophisterei 
In einem liberalen Zeitalter können Landstände niemals die 
Aufgaben lösen, die heute voräringlich sind. Das kann nur 
durch eine zeitgemäße Repräsentativverfassung geschehen. 
Württemberg und alle anderen deutschen Saaten sollen sich 
davor hüten, Landstände wieder aufleben zu lassen; ihre 
Beit ist unweigerlich vorbei. 
Der neue Württembergische Finanzminister, der Frhr.v.Mal= 
chus, den Murhard persönlich kennt aus der gemeinsamen 
Arbeit im Königreich Westphalen, geht den richtigen Weg, 
wenn auch Murhard nicht mit allen Plänen des Barons ein= 
verstanden ist. Malchus hält er für einen hochqualifizier-=- 
ten Fachmann; übrigens ein Beweis dafür, daß die leitender 
Männer im Königreich Westphalen durchaus keine Emporkömm= 
linge gewesen, wie oft behauptet wird. Malchus - und der 
König schenkt ihm sein solles Vertrauen - will eine neue 
f Finanz- und Steuerordnung schaffen. In seiner Denkschrift 
| vom November 1817 schlägt er vor, alle Feudallasten auf= 
zugeben, insbesondere die dinzlichen Frondienste., Gerade 
sie verstoßen gegen Christentum und Menschenwürde, In 
vier Finanzkreisen sollen unbestechliche, fähige Beamte 
eingesetzt werden, gerade so viele wie nötig sind. Alle 
Staatsfinanzen unterliegen einer öffentlichen Kontrolle 
durch eine Oberrechnungskammer. Gehälter und Pensionen 
müssen nÄAeu errechnet werden, ebenso Witwen- und Waisen= 
gelder. (Nach 9 Jahren hat z.B. ein ehrenvoll Ausgeschie= 
dener einen Anspruch auf Fortzahlung eines Drittels des 
zuletzt bezogenen Gehalts.)Murhard lobt diesen Vorstoß 
neuer Ideen und wirft nur die bange Frage auf, ob das 
alles wohl in Württemberg zustande kommen werde,
	        

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