7
eines Fürstenbundes sein kann, sondern Ausdruck eines Bun=
des aller Menschen, deren Heimat ein deutsches Land ist.
Glaubt man schon, nücht ohne zwei Kammern auskommen zu
können, dann mag das Cberhaus die Regierungsvertreter der
einzelnen Territorien umfassen. Das Unterhaus aber muß aus
Deputierten bestehen, die in den Einzelrepräsentationen
der Länder erwählt werden, Solange nicht der Stimme des
Volkes Raum gegeben wird, gleicht das geplante Unternehmen
der jetzigen Bundesversammlung einem Gewölbe, dem der
Schlußstein fehlt. Das echte Unterhaus aber werde die
Stimme des deutschen Parlaments, des gesamten deutschen
Volkes sein. Mögen dann weiterhin die Männer des Oberhause
wie bisher nach Instruktion abstimmen; die Deputierten
des IMnterhauses sollen votieren einzig auf Grund ihrer
Überzeugung. Und die ist die öffentliche Meinung. Damit
wird das Unterhaus auch dem Öberhaus einen starken Impuls
vermitteln. Die im Unterhaus zu Worte kommende Öffentliche
Meinung ganz Deutschlands wird zu einer "moralischen Kraft
werden, vor der die Willkür das Knie" beugen muß", Diese
Einrichtung wird auch die Versammlungen in den Einzelstaa=
ten überwachen. Bedeutsamer ist dies: "dem Bewohner der
Gestade der Ostsee wird der Mann am Neckar kein Fremädling
mehr sein; bald werden Österreicher, Preußen, Sachsen,
Bayern, Württemberg, Hessen ..... brüderlich umarmen. Jede
wird Deutscher sein wollen.:..... Nichts Großes, nichts
Herrliches, nichts in die Jahrhunderie hinein Dauerndes
kann ohne die Verwirklichung einer solchen Nationalreprä=
sentation zustande gebracht werden. Ohne sie werden die
Deutschen Kriege führen, wie sie sie immer geführt haben,
andere Nationen zu vergrößern und zu beglücken; sie selbst
aber werden klein bleiben und immer kleiner werden",
E& 18,132 Um gewählte Deputierte geht es Murhard ( ). Stände
sind keine Volksvertreter. Stände sind der Adel, die Groß=
grundbesitzer, die Kirche mit ihren Prälaten; aber wo
bleiben die Vertreter des Volkes! Wie würden Stände solche
Art bereit sein, eine Revision der Steuergesetze oder die
Aufhebung der Dienstbarkeit zu beschließen! Hier sollte
der Bundestag mutigansetzen bei der Schaffung der Verfas=
sung, aber nicht dauernd kleinmütig zu zögern und zu war=
ten. Auf was eigentlich?
Ist es nicht eine Wohltat, was der Bundestag bei solchen