Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

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ein freies Abstimmungsrecht mit dem Vrundsatz, daß jede 
gesamtdeutsche Frage vor @gllen fürstlichen Sonderrechten 
in der Behandlung wie bei der Abstimmung den Vorzug habe, 
Aber was soll.dies.alles, 60 fragt Murhard, solange der 
Bund nicht materiell und ideell in Stand gesetzt werde, ;e 
seine. Beschlüsse auch praktisch huyreslisieren. Wasssol= 
len die anderen von der Vertragstreue des deutschen Volke 
erwarten! Die Kleinmütigen in Deutschland tröstet Murhard 
mit unzerstürbarem Optimismus: geht alles auch noch so 
langsam in der Verfassungsarbeit vonstatten, so wird dies 
Charta eines Tages doch Wirklichkeit werden, wird ein 
allgemeines Gesetzbuch geschaffen werden, ebenso ein 
höchstes Gericht, vor dem jeder wie vor dem alten Reichs= 
% a seriaht erscheinen kann und notfalls gegen seinen Landes= 
EZ 5 herrn Atheben darf.nach Fug und -Recht:( ). Das-Beste 
in der alten Reichsverfassung war das Reichsgerecht, day 
den Schutz und die Sicherheit des Klägers garantierte. 
So. soll.;es.dermal. einst.und-nicht in allzu.weiter: Ferne 
auch im neuen deutschen Bundesreich werden. 
Eine wichtige Frage ist die Zusammensetzung der auf der 
EZ 18,57 Verfassung gründenden Repräsentation ( ). Murhard 
vertritt den liberalen Grundsatz, daß es weder in der 
Verfassung, noch in den aus’ ihr abgeleiteten Institutio= 
nen Platz geben kann für Sonderprivilegien. Nun geht im 
Bundestag der Gedanke um, den ehemals privilegierten 
Standesherrn, gleichsam als Ersatz für die ihnen wider= 
N fahrene Mediatisierung, sonderrechtlich in der Repräsen= 
tation des; Gesamtbundes Sitz und Stimmrecht: einzuräumen. 
Murhard sieht hier eine schwere Gefahr im Anmarsch. Die 
Zeiten, da der Adel besondere Verdienste gewann, sind 
längst vorüber. Es ist absurd, daß diese einst privile= 
gierte Kaste auch in Zukunft besonders aufmerksam die 
Verfassung überwachen werde. Vielmehr ist anzunehmen, daß 
durch sie das reaktionäre fürstliche Element Verstärkung 
gewinnen wird, durchaus nicht zum Wohle des Ganzen. Man 
solle den Blick auf nordamerikanische Verhältnisse rich= 
ten, die solche Sondereinrichtungen nicht kennen. Hätte 
man schon früher von solchen Vorstellungen Abschied ge= 
nommen, das alte Reich wäre sicherlich nichtso kläglich 
zerfallen. Jedermann müsse sich die These zu eigen machen 
daß die zu schaffende Repräsentation nicht Instrument
	        

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