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Umfang und Gewicht zunehmen, wenn sie sich der Verfassungs
frage und den ihre Entwicklung hemmenden oder fördernden
Kräften zuwenden. Erste Frage bleibt für Murhard: was ist,
was kann geschehen, um die Hoffnungen der Deutschen, dener
nun endlich wieder Frieden geschenkt ist, zu verwirklicher
Das vornehmste Organg, auf das ganz Deutschland rechnet,
ist der deutsche Bund mit seiner Repräsentation im Bundes=
tag zu Frankfurt. Murhards Urteil über diese Institution
EZ -IF7,20 ist vernichtend ( ). Dieses in Wien 1815 geschaffene
Instrument ist völlig ungeeignet zum Aufbau einer neuen,
besseren politischen und gesellschaftlichen Welt. Das hat
sich sofort beim Anlaufen der Bundesversammlung gezeigt.
Auf Schritt und Tritt klaffen die Lücken. WO man sie aus=
zufüllen gesucht hat, ist es ohne Gleichsinnigkeit gesche=
hen, meist hat man sich aber mit der kläglichen Formel
beholfen: "wird als zum Bundestag nicht gehörig abgewie=
sen". Kein Wunder, wenn der Bundestag als Neinsager-Behör=
äde sehr schnell das Vertrauen der Öffentlichkeit verloren
hat. Es fehlt eben das bestimmende Leitmotiv. Nicht ein=
mal der Versuch ist unternommen worden, ein für alle Deut=
schen verbindliches Gesetzbuch zu schaffen. Statt dessen
wird ein Sammelsurium aller möglichen Angelegenheiten zur
Sprache gebracht, einmal so, einmal so entschieden. Damit
hat man Arbeitsstoff die Fülle zusammen getragen; aber
zu einer irgendwie bemerkenswerten Leistung ist es bisher
nicht gekommen,
Murharäd bezeichnet, rein formal gesehen, die Heilige Al=
EZ 17,43 lianz aks Muster für den Aufbau Deutsch@3nds ( ). Wenn
nun in Wien die Gemeinschaft der Fürsten ihren Gesamtwille
bekundet hat, so ist sie naturrechtlich verpflichtet, in
Durchführung dieses Beschlusses gegen diejenigen einzu=
schreiten, die jenen Beschluß willkürlich abändern zu
ihrem (vermeintlichen) Vorteil. In der Heiligen Allianz
wird leider nicht so verfahren.
Und doch müßte es in der zur Zeit bestehenden deutschen
Fürstengemeinschaft also gehalten werden, mindestens hin=
sichtlich des Artikels 13 der Wiener Bundesakte, demgemäß
die Souveränität eines einzelnen Fürsten niemals mehr unbe
schränkt sein kann. Das heißt: der einzelne Potentat muß
einen Teil seiner Prärogativen aufgeben, woher auch immer