Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

historisch untermauert. /Aber nicht das üistorische an 
Sich, sondern das Juristisch-Philosophische macht seine 
Methode aus. Die menschliche Freiheit, wie sie Rousseau 
definiert und im "droit naturel” vernünftig realisiert, 
wird durzh Aktivierung sämtlicher A staatlichen 
Kräfte 4tmcicht . Das oberste Lebensprinzip ist der vo= 
lont& generale. Rotteck übernimmt diese “edanken, dazu 
den auf aktueäße zerichtete "volonte& des tous". Träger 
der volont& g&n&rale ist das Volk wie es sich repärsen= 
tiert in der Volkssouveränität. Rottecks Verdienst besteht 
in seinem Versuch, das französische Erbe zu verbinden 
mit der Gedankenwelt des frühen deutschen Liberalismus. 
Der als Autodidakt sich Kant nähernde Rotteck legt sein 
politisches KX Bekenntnis ab in seinem "Lehrbuch der Ver= 
nunft", einer Art Katechismus für die damaligen volitische 
Publizisten (——). 
Allerdings: Rotteck kennt nicht die Größartigkeit der 
Rousseauschen Konzeptionen, ÖOberster Repärsentant der 
Volkssouveränität ist bei Rotteck der Fürst; in reinster 
Ausprägung kann ihn nur die echte Republik installieren, 
Denn Rotteck bleibt lebelang mißtrauisch gegenüber dem 
"guten Willen" des Einzelnen, wie der Gesamtheit. Neben 
dem Fürsten steht die Äegierung mit verantwortlichen Mini= 
stern. 
Abschließend fassen wir in einer kurzen Zusammenstellung 
die tragenden Gedanken Rottecks zusammen. Es entsteht 
dann etwa folgender Kanon: Ein Grundvertrag, der nicht 
im Historischen, sondern in der Vernunft seine Wurzeln 
hat, genaue Festlegung des Verhältnisses zwischen Staat 
und Gemeinwesen; Repräsentation des ganzen Volkes und 
schließlich der Nation; Freiheit des Einzelnen. Wo diese 
Forderungen erfüllt sind, da sind alle Voraussetzungen 
gegeben, einen rechten Staat zu errichten. Das Wichtigste 
ist jedoch die rechte Gesinnung aller Bürger. Nicht un= 
wichtige Forderungen sind hier miteinander verknüpft: die 
Wiedererrichtung des Naturrechts, ferner die Erweckung 
eines neuen Solidaritätsprinzips und ferner das Aufwachsen 
und Wirken einer Öffentlichen Meinung, die in einer 
freien Presse gipfelt. So wird Satteckarun ZEnpIerL EINES 
praktischen Naturrechts. Diese Gedanken durchziehen das
	        
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