Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

Glück aller verbürgen,.. Das Werk wird einstimmig angenom- 
men; es fließt, weniger aus philosophisch-theoretischen 
Quellen als aus den Sünden des ancien r6egime} das Doku= 
ment ist also historisch begründet, 
Das nächste Hauptthema, mit Ge Mhchard ebenso höchst 
intensiv beschäftigt, ist die Charte von 1814. Die Charte 
führt als politisches Postulat Murhard zunehmend in die 
politische Realität seiner Zeit hinein. 
Zum Verständnis einige Charakteristika der Charte! Bedeu= 
tet die große Revolution den Tod der absoluten Monarchie, 
so ist das “iel der Charte die Einrichtung des Parlamen= 
tarüsmus, wie ihn ihre Schöpfer verstanden. Benjamin 
i Constant (1767-1830) hat in seiner Schrift "1l'esprit 
de conquäte etdäde 1l'usurpation" als erster das Wesen diese 
Verfassung richtig charakterisiert. Er spricht vom Gleich 
gewicht der Gewalten, von der Zusammenarbeit der Insti= 
tutionen des Staates: der Regierung und der Kammern; 
ferner von der Kontrolle des Königs, der Rolle der Macht= 
sprüche der sich abzeichnenden Parteien und der Regierung 
von den Garantien der Maturrechte des Bürgers. Die wieder 
erstarkende Presse, nie daR "Journal de Paris"vertreties 
die liberale Richtung; während die "Gazette de France" 
zur Monarchie des ancien regime zurückkehren möchte! 
Die Sieger von 1813/14 wollen eine dauerhafte Regierung, 
England hält Frankreich noch nicht reif für den Parlamen= 
tarismus, Preußen bleibt labil, nur der Zar - ein Kusio= 
sum - tritt für einen Liberalismus ein. Damit sei verdeut 
licht, wie das Problem der Charte für Murhard zu einem 
aktuellen wird. Ihre Eckpfeiler sind: die Charte ist dem 
Volk oktroyiert, sie umfaßt zwei Kammern. Das sind abso= 
lute Neuerungen. Die VYrganisation der Öffentlichen Gewalt 
obliegt der Legislative und der Exekutive. Jene beruht 
auf der Deputierten-, diese auf der Pairskammer. Ihre 
Mitglieder sind immun, der König beruft.sie. Die Deputier 
tenkammer wird durch Wahlmänner gewählt. Die Exekutive 
ist ein Prärogativ des Königs. Seine Minister sind ver= 
antwortlich. Die Tätigkeit der Gesetzgebung beruht auf 
ähnlichen Grundlagen. Die Gerichtsbarkeit ist keine Hilfs 
truppe der Regierung. Sie ist unabhängig. Der Code civile
	        
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