von kurhessischen Gendarmen aufgehoben und mit brutaler
Gewalt in ein eiskaltes Hanauer ÄArresthaus gesteckt - es
ist der 18.Januar 1824 und Hanau gehört zu Hessen - und
tags darauf nach Kassel abtransportiert zum dortigen
Staatsgefängnis im Kastell an der Fulda. Murhards Bekann-
ter Witt de Döring aus der westpkhälischen Zeit rettet
sich rechtzeitig aus Frankfurt/M. nach Amerika, Der Kas=
seler Polizeigewaltige geht allen Spuren nach; er hofft
dabei Licht in. die. dunkle Affäre. der sogen. Drohbriefe,
mit denen gegen die Mätressenwirtschaft des Landesvaters
anonym Sturm gelaufen wird, zu bringen. Den Ausschlag
zum Negativen gibt ein kurhessischer Spitzel, der sich
als Amerikaner ausgibt, unter dem Namen Miller. Murhard
hat dieses Subjekt eine Zeitlang beherbergt. Der denun=
ziert Murhard. Murhard und Döring sind glühende Anhänger
K.Follens gewesen. Döring, der sich auf abenteuerlichen
Fluchten aus Österreichischen Kerkern in Italien gerettet
hat ist französischen und schweizerischen Geheimbündlern
zuzurechnen. {(Vgl.-auch_ unser 8.Kapitel).}
Nür der Geistesgegenwart seines SPrugers Karl ist es zu
verdanken,‘ daß Murhards sämtliche Papiere vor der. Be=
schlagnahme gerettet werden. Dann verläßt auch der Bruder
Karl Frankfurt und geht bei Nacht nach Wetzlar, weil er
erfahren hat, daß die kurhessische Polizei auch nach ihm
fahndet,.
Über 8 Monate sitzt Friedrich Murhard in strenger Haft,
ohne daß ein ausreichender Grund zu seiner Verurteilung
gefunden wird. Schließlich kann er gegen Stellung einer
ungewöhnlich hohen Kaution auf freien Fuß kommen; er
darf aber Kassel nicht verlassen und muß "sich aller
Schriftstellerei durch Herausgabe von Büchern, Journalen,
Zeitungen sowie durch Einsendung einzelner Artikel in die
öffentlichen Blätter gänglich enthalten" (verlorene Ge=
richtsakten). Erst im Frühjahr 1827 erfolgt das Urteil;
es weiß Murhard außer der Herbergung des Witt de Döring,
eines politisch Verfolgten, nur seine liberalen Umtriebe
und Verbindungen, ferner die Herausgabe der bei Cotta
erschienenen "Allgemeinen politischen Annalen", in wel=
chen die Rücksichten, welche jeder Öffentliche Schrift=
steller den bestehenden Staatsregierungen schuldig ist,