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hatte einstweilen eine Schelle gekauft und dieselbe am Schulhaus an-
bringen. lassen, um das Zeichen zum Beginn des Gottesdienstes geben
zu können.
Im Pfarrhaus zu Rüdigheim fehlte es an einem geeigneten Raum
zur Abhaltung des Convents, nicht einmal ein sonderlich Gemach sei
vorhanden, so klagt der Pfarrer, darinnen er seine studia halten könne.
Auch werde er von der Gemeinde und dem Ordenshaus jährlich mit
Brennholz so spärlich gehalten, dass er mit Weib und Kindern manch-
mal in der zumal kalten Pfarrstube grossen Frost leiden müsse. In
seiner Kirche stehe Bibel und Pultbett (sic! — soll wol die Kanzel
gemeint sein,) in Mangel, welche dem Schaffner des Ordenshauses ge-
bührete zu beschaffen.
Da auf. einen Bericht des Schultheissen hin festgestellt wird, dass
vor 30 oder mehr Jahren die Conventus, Visitationes und deren Arbeit
im Ordenshaus gehalten worden seien, welches doch vor diesmal aus
Verweigerung nicht geschehen können, — so sieht sich der Convent
in Folge dessen veranlasst, alsbald an den Schaffner des Johanniter Or-
denshauses zu Rüdigheim folgendes Schreiben betr. die Beschwerungs-
punkte des Pfarrers Wendelinus Seipelius ergehen zu lassen:
Ehrenvester und Führnehmer, insonders lieber Herr Schaffner,
guter Freund!
N Demnach wir dieses Ambts Bücherthals Kirchendiener, im Namen
der Hochgeborenen und gnädigst Regierenden Landesherrschaft vor
diesmal anhero gen Rüdigheim kommen, Kirchen und Schulen zu be-
suchen, und verhofft hatten, wir sollten, unsern Convent zu halten, im
Ordenshaus eingelassen worden sein, wie hiebevor vor 30 und mehr
Jahren dergleichen geschehen, welches aber anjetzo verweigert worden,
und wir derhalben mit dem Herrn mündlich nicht haben reden können,
gleichwol aber sichs befindet, dass‘ sowol in der Kirchen als im Pfarr-
haus grosser Raummangel vorfallen, welcher billig sollte und könnte aus
dem Kirchenbaw gedachtes Ordenshauses verbessert, und sonderlich in
der Kirchen, dass dieselbe sampt den Fenstern möchte ergänzet und
ausgestrichen werden, im Pfarrhaus aber sonst allerhand Notturft, wie
dasselbige der Pfarrer wird wissen zu berichten, gemacht werde, so hat
man nit unterlassen können, dieses dem Herrn schriftlich zu hinterlassen,
damit wir freundlichst gebeten haben wollen, der Herr wolle diesem
unserm Aviso nachsetzen, damit nicht verursacht werde, solches ander-
wertlich zu versuchen, uns hiermit allerseits in Gottes gnädigen Schutz
empfehlend.
Signatum.
Rüdigkheim, 4. 9. 1613.
Ob in Folge dieser strengen Epistel den gravaminibus des armen
pastor loci zu Rüdigheim eine nach allen Seiten hin befriedigende Ab-
hülfe zu Teil geworden sei, ist nicht mit Sicherheit festzustellen. Ohne
alle Wirkung wird sie gewis nicht gewesen sein. —