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‚Ebenmässige treue Warnung ist von Herrn Thyllio, Oberschult-
heissen im Bücherthal, welcher dem Convent beiwohnte, im Namen der
gnädigen Hohen Landes -Obrigkeit allen Kirchendienern insgemein ge-
schehen, sie wollen sich doch wol vor Trunkenheit hüten, sintemalen
das nit allein wider Gottes Wort, sondern auch allenthalben gewisse
Leute bestellet wären, die auf solche excess und dergleichen andere
Sachen fleissige Acht und Aufsicht haben sollen.
Auf dem Convent zu Kesselstadt am 9. 8. 1641, wo Inspector
Oraeus, wie oben erwähnt, censuriert wurde, begehrte man an Hen-
ningio, Pfarrern zu Hanau, dass er ebenmässig der Kürze in den Wo-
chenpredigten sich wollte befleissigen. Auch wurde er darum angesehen,
dass er mit den politicis (ist aber nicht gesagt, mit welchen) so sehr
umgehe, und da er sich entschuldiget und, welche es wären, wollte
wissen, hat man ihm keinen benennen wollen oder können.
An Reuserum, Pfarrherrn zu Rüdigheim, geschah eine Vermahnung,
dass er wol fleissiger sein könnte in seinem Studieren und in Verrich-
tung seines Amts, wenn er nur wollte, sintemal ihm Gott schöne Gaben
hätte gegeben, die er besser inskünftige sollte anlegen, sed summa
paupertas impedit hunc bonum virum et pium hominem quam propter
ut ipsi succuratur, fratres petunt.
Sartorius zu Wachenbuchen wird ermahnt zum fleissigen Lesen
und zur Langsamkeit des Redens in den Predigten.
Palthenius von Rodenbach hingegen ist vermahnt worden, dass er
unsere Theologos ihm gemein sollte machen und fleissig dieselben lesen,
die Kinderlehr, so er bisher unterlassen, halten mit Alten und Jungen,
und mit der excommunication nicht mehr ohne erhebliche Ursachen
seinen Zuhörern drohen, desgleichen weilen er zu uns jüngsthin getreten,
dass er die lutherischen caerimonien, sonderlich Entblössung seines
Hauptes, unterlasse, damit nicht dasselbige, was sonst einem jeden
Christen freisteht, zu einem notwendigen unvermeidlichen Ding gebracht
und gemacht mögt werden, so durch ihn gar leicht geschehen könnte.
Riccius, Pfarrherr zu Bruchköbel, aber ward vermahnt, keine unge-
bräuchlichen und hochtrabenden Wort im Eingang seiner Predigten
inskünftige anzuwenden, desgleichen sich mit den Weltlichen und dem
Tabakstrinken nicht soxar zu befreunden und neben der Catechisation
auch Katechismuspredigten zu halten. Und als er sich entschuldiget,
dass er lieber seinen Dienstwein hergeben wolle als das Tabaktrinken
lassen, auch, so allen Fratribus neben der Catechisation auch Katechis-
muspredigten injungiert würden, zugesagt hat, auch mit Treu, Ernst,
Eifer und Fleiss durch die Gnade Gottes solche Katechismuspredigten
verrichten zu wollen, und desto mehr wenn ihm eine Pfarrbehausung
in loco gebauet und er der Läufe geledigt würde, also ist das erste
gefallen und das andere in höher Bedenken gezogen worden.
Der Pfarrer zu Hochstadt, Joh. Cressius, ist vom Convent am 5.
2, 1657 wegen des Lebens propter nimiam liberalitatem, hospitalitatem
activam et passivam et familiaritatem, quam ipse confitetur, freundlich
und brüderlich bedeutet worden.