Full text: Geschichte der Kirchenvisitationen der Hanauer ev. reformierten Kirche im 18. Jahrhundert, dazu: Geschichtliche Abhandlung über die Hanauer Quartal-Convente im 17. Jahrhundert

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möglich“! — Es klage doch pastor, dass er oft gar zu gelinde in exe- 
cutione disciplinae Ecclesiasticae verfahre. — Resp. „Zu scharpf schneidt 
nit, ich habe noch Niemanden nichts geschenkt!“ — 
Einen besonders wichtigen, nunmehr folgenden Abschnitt der Con- 
ventsarbeiten bildeten die Verhandlungen mit den refractariis oder Hals- 
starrigen. Man begriff unter dieser Rubrik nicht nur alle unordentlich 
Wandelnden in der Gemeinde, welche man um besonders schwerer Ver- 
gehungen willen vor den Convent stellen zu müssen glaubte, sondern 
s. 0. auch namentlich und vornemlich Lutherische und Papisten. Ihre 
Existenz war nach dem Grundsatz cujus regio illius religio eigentlich 
durchaus unberechtigt. Kein Convent in der ganzen Zeit von 1612— 
1658 verstrich demnach ohne dass diese refractarii oder renitentes Ci- 
tiert wurden und sich den mit ihnen angestellten Bekehrungsversuchen 
unterwerfen mussten, — wie es scheint, mit nicht allzugrossem Erfolg. 
Auf dem Convente zu Bruchköbel am 7. 7. 1614 bekennt An- 
dreas Reuning, der Bäcker, ohne Scheu, dass er zwar nicht bei uns, 
doch zu Rückingen zum Abendmal gehe. Johs Kaus, Hans Engelschall, 
Friedr. Köhler verheissen sich einzustellen. Aber es wird wol hinterher 
gegangen sein wie in ähnlichen Fällen anderwärts. Die Betr. verspra- 
chen dem Convent dasselbe, hielten es aber nicht. 
Die Uebrigen berufen sich auf die verba Christi und sind insge- 
mein angewiesen worden, sich von ihrem Pfarrer bekehren zu lassen. 
Auf einem anderen Convent aber daselbst am 18. 12. 1616 haben 
die renitentes folgendes erklärt, Hans Wörner: Er wolle zum Abendmal 
gehn, wenn ihm nur in der Ausspendung desselbigen die Worte Christi: 
„Dies ist mein Leib“ zugesprochen würden. Darauf man ihm geant- 
wortet: Man verlese doch zweimal die Worte des Herrn J. Chr. in’der 
Vorbereitung zu einem Jeden; ob er damit nicht genug hätte? Wie er 
es haben wolle, davon befinde sich in der Einsetzung des heiligen 
Abendmals kein Befehl Christi, wäre auch kein Exempel der apostoli- 
schen Kirchen vorhanden, dass man auf dieselbige Weise allen und 
jedem Communikanten zugesprochen hätte, Ja, ein Diener Gottes könne 
in Wahrheit zu einem jeden Communikanten nicht also sprechen: Neh- 
met, esset, das ist mein Leib etc. Das könnte und müsste Christus 
allein tun. Damit wollte er sich nicht befriedigen lassen, auch nicht 
die Worte des heilgen Apostels Pauli aus grosser Unwissenheit pro ca- 
nonicis lassen passieren, sondern gieng hinaus in seiner Halsstarrigkeit. 
Ein Anderer antwortete: Er hätte hiebevor seine Confession vom 
heiligen Abendmal schriftlich weiland Pastori loci D*- Leonhardo Schlem- 
mero p. m. übergeben. Der gegenwärtige pastor loci Henricus Oraeus 
spricht: Das sei wahr! Er, Oraeus, habe sie revidiert und auch schrift- 
lich refutiert und ihm wieder zugestellt. Ob er sie dann nicht ge- 
lesen? Resp. refractarius: Ja! sei ihm aber nichts nütze, er wolle die- 
selbe Pfarrern wieder zustellen. Darüber er von den sämmtlichen fra- 
tribus zu mehrerer Bescheidenheit und zu einer fleissigen Verlesung und 
Erwägung solcher refutationsschrift ist angehalten und vermahnet worden,
	        
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