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Disputatorien «haben aufgehört. Dagegen soll das Interesse für den
Convent durch Abhörung der Rechnung der Pfarr-Witwenkasse belebt
werden.
Am 190. 3. 1794 sind so wenig Pfarrer auf dem Convent er-
schienen, dass zu dem letzteren Geschäfte nur 4 Pfarrer als Deputirte
zugezogen werden konnten, und doch hatte schon in den zwei letztver-
wichenen Jahren kein Convent stattgefunden, so dass man auf einc
regere Beteiligung seitens der Geistlichen hätte rechnen dürfen. Dieser
Convent von 1794 ist überhaupt der letzte der Hanauer reformierten
Pfarrer gewesen.
Der letzte Convent in der Obergrafschaft, an welchem sämmtliche
Pfarrer derselben Teil nahmen, hat sich anno 1787 zu Schlüchtern ver-
sammelt. Der Pfarrer Weitzel zu Elm hielt die Conventspredigt, indem
er mit Zugrundelegung von Ephes. ı, 7 „von der völligen Beruhigung
der Gläubigen in ihrem. Heilande“ redete.
Die Visitationsreisen setzte Merz in der alten Weise und Reihen-
folge zwischen Hanau und Schlüchtern unermüdlich fort. Es fanden
solche statt: 1784, 1787, 1790, 1793, 1798, allemal zur gelegensten
Zeit des Jahres, in den Monaten August und September. Die ‚letzte
Visitationsreise ins Oberland ist 1801 vor sich gegangen. In der poli-
tischen Verwirrung zu Anfang unseres Jahrhunderts sind sie mit so man-
chen altehrwürdigen Ordnungen sanft und stille eingeschlafen. Es mutet
uns gar wehmüthig an, es ist uns als hörten wir die letzten im Winde
verhallenden Stimmen eines in vollem Abzug unaufhaltsam begriffenen
Geisterheeres, wenn wir die Themata vernehmen, über welche der letzte
Orthodoxe von seinen Pfarrern Predigten hören will, — deckte sich doch
die langweilige Dürre und Oede des nachgeborenen Rationalistenge-
schlechtes längst nicht mehr mit den Gedanken der gemütvollen und
ehrwürdigen Väter, in denen Georg Merz noch wurzelte. /
Der Pfarrer zu Niederrodenbach soll predigen nach ı Cor. 1, 30
von der göttlichen Verordnung unseres Heilandes zu seinem dreifachen
Mittleramte.
Der zu Altenhaslau nach Deutero. 18, 18—19 von dem prophe-
tischen Amt des Erlösers;
zu Breber nach Hebr. 4. 14 vom Hohenpriesteramt desselben;
zu Marjoss über Jerem. 23, 5 von seinem Königlichen Amte;
zu Neuengronau über Ephes. 4, 11 u. I2 von der göttlichen Ein-
setzung des Lehramtes durch unsern erhöhten KErlöser;
zu Sterbfritz über Art. 10, 42 von der Verherrlichung des Erlösers
durch sein Richteramt;
‘zu Mottgers nach 2 Cor. 5; 20 von der trostvollen Absicht des
Predigeramtes ;