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Pflichten zu folgen bereit sei, mithin um unsere gnädigste Einwilligung
zur Annahme dieses Rufs sowohl als auch um die Entlassung seiner
bisher allhier geleisteten Dienste bei uns unterthänigst nachgesucht hat
und Wir dann zwar gewünscht hätten, dass gedachter Co.-Rath Endemann
seine sowohl mit unserm als auch einem ganz allgemeinen Beifall uns,
dem ganzen Kirchenwesen und der hohen Landesschule geleistete vor-
zügliche treue und erspriessliche Dienste fernerhin mit dem ihm eigenen
Eifer hätte fortsetzen mögen: so haben Wir jedoch zur Bezeigung unserer
besonderen Teilnehmung an dem Wolstand der Universitaet Marburg
und zu Beförderung deren mehrerer Aufnahme keinen Anstand nehmen
wollen, Ihm, Co.-Rath Endemann, als auch einem durch seine Recht-
schaffenheit hierzu vorzüglich tüchtigen und geschickten Mann nicht
nur unsere Höchste Einwilligung zu Annehmung sothaner Stelle, sondern
auch die nachgesuchte Entlassung seiner bis in das dreissigste Jahr da-
hier zu unserer vollkommensten Zufriedenheit geleisteten treu unter-
thänigsten Dienste in Gnaden hiermit zu erteilen und unter Zusicherung
unserer Gnade demselben hierüber gegenwärtiges Zeugnis seines besonderen
Wolverhaltens mittelst dieses Abschieds anfertigen zu lassen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten
Fürstl. Secret Stempels,
So geschehen
Hanau, den 24. Januar 1782.
(1... S.) Wilhelm, EPz, Hessen
vdt. Malsburg.
Georg Merz
schliesst die Reihe der Inspektoren unserer Hanauischen ev. reformierten
Kirche im vorigen Jahrhundert. Seine Gestalt ragt bis in das gegen-
wärtige herüber als des letzten Orthodoxen der alten Schule, eine einsam
stehende Säule aus verschwundenen Zeiten. Er war, ehe er zur Leitung
der Diöcese berufen wurde, 2. Pfarrer an der reformierten Kirche und
Consistorial-Assessor zu Hanau gewesen.
Ihm fiel die undankbare Aufgabe zu, alte und abgelebte Institutionen -
vollends zu Ende zu führen. Hinsichtlich der Convente, auf welchen
nach Endemann die Pfarrer „eine besondere Probe ihres Fleisses und
ihrer Geschicklichkeit“ ablegen sollten, gieng das am ehesten und
gründlichsten. Von den Quartal-Conventen der unteren Grafschaft ist
längst keine Rede mehr. Nur ein Pastoral-Convent pflegt noch alljährlich
einmal gehalten zu werden, zu welchem abteilungsweise eine Anzahl
Prediger beschieden werden und mit Unlust erscheinen. Die dogmatischen
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