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Endlich teilt Endemann den Pfarrern mit, dass Regierungsrat
Ledderhose (derselbe war zugleich Consistorial-Präsident) ihn auf seiner
Visitationsreise begleiten werde, um die Geschäfte, welche ihm Hoch-
fürstliche Durchlaucht aufgetragen habe und welche die Kirchenvisitation
weder angehen noch hindern würden, zu verrichten. In Ansehung der
Bewirtung sind wolgedachter Herr Regierungsrat mit dem Superintendenten
Endemann gleicher Meinung, Dieselben hoffen nämlich, dass die Herrn
Pfarrer dahin besorgt sein werden, dass. Sie entweder in der Pfarr-
wohnung oder anderwärts ein gutes Logis antreffen mögen. Der Herr
Regierungsrat würde alles bezahlen und wie es mit dem Visitanten
gehalten werde, sei ihm Ohnehin bekannt. Regierungsrat Ledderhose
hat den Superintendenten Endemann auf beiden Visitationsreisen be-
gleitet. Der Zweck dieser Begleitung, der im ersten Circularschreiben
in mystisches Dunkel gehüllt wird, trat bald klar zu Tage.
Ledderhose sollte und wollte sich nämlich persönlich an Ort und
Stelle Kenntniss von den Localumständen der Gemeinden erwerben.
Er hat auf diesen Reisen Materialien zu seiner grundlegenden und bahn-
brechenden Kirchenstatistik gesammelt, welche im Jahre 1780 zu Cassel
herausgegeben wurde unter dem Titel „Beiträge zur Beschreibung des
Kirchenstaates der Hessen -Casselschen Lande“, später umgearbeitet
von Bach in Jesberg, und zuletzt von Hochhuth, Metropolitan in
Frankenberg 1872 unter dem Titel: „Statistik der evangelischen Kirche
im Regierungsbezirk Cassel etc.“
Beidemale auf seinen Visitationsreisen in die Obergrafschaft hat
Endemann nach hergebrachter Weise auch Pastoral-Convent in Schlüchtern
abgehalten.
Die Prediger, welche das 65. Lebensjahr zurückgelegt hatten,
waren nach einem Consistorial-Decret vom 14. 9. 1776 vom Besuch
desselben dispensiert. Den übrigen soll, da sie den Convent in Hanau
nicht besuchen, hier Gelegenheit gegeben werden, eine besondere Probe
ihres Fleisses und ihrer Geschicklichkeit abzulegen. Welche Stellung
Endemann zu dem Conventen und der Conventsarbeit einnahm, ergibt
sich aus dem nachfolgenden Pastoralschreiben vom 12. 7. 1776. Es
ist nicht zu leugnen, es geht ein Luftzug einer neueren praktischeren
Zeit da hindurch. Wir merken es wohl, man fühlt das Bedürfniss die
schwere dogmatische Rüstung der alten Zeit mit ihren endlosen, massiven,
dürren Thesen und Antithesen, Quästionen und Oppositionen zu lüften,
den Bann der Unfruchtbarkeit derselben zu durchbrechen. Das unfruchtbare
Princip verschwand jedoch gänzlich erst mit den Pastoralconventen über-
haupt,
Das angeführte Schreiben des Herrn Superintendenten vom
I2, 7. 1776 hat folgenden Wortlaut:
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