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heilige Paulus und denen Aeltesten der Gemeinde zu Ephesus sagte: „Ich
weiss, dass ihr mein Angesicht. nicht mehr sehen werdet“ — so sei es mir
auch erlaubt zum Beschlusse Sie allesammt mit folgenden Worten eben des
gedachten Apostels anzureden: So habt nun Acht auf euch selbst und
auf die ganze Heerde, unter welche euch der heilige Geist gesetzt hat
zu Bischöfen, zu weiden die Gemeine Gottes, welche er durch sein
eigen Blut erworben hat. Und nun liebe Brüder, ich befehle euch Gott
und dem Wort seiner Gnade, der da mächtig ist, euch zu erbauen und
zu geben das Erbe unter denen, die geheiligt werden.
Ja, der allgenugsame Gott, der Vater der Barmherzigkeit wolle uns
alle durch seinen Geist in dieser Gnadenzeit regieren und leiten, dass
wir uns alle dermaleins in vollkommener Freude und Seligkeit in der
himmlischen Herrlichkeit sehen mögen. Dieses wünsche ich von ganzem
Herzen nebst der aufrichtigsten Versicherung, dass ich mich lebenslang
befleissigen werde zu sein
Meiner hochgeehrtesten
Sehr werthesten Herrn Pfarrer dienstwilligster
J. G. Schiede,
Superintendent und Consistorialrath.
Hanau, 2. 11. ‘1774,
Der Nachfolger Schiedes im Ephoralamt der Diöcese wurde der
seitherige 2. Pfarrer an der Hochdeutschen reformierten Kirche und
professor theologiae an der Hohen Landesschule zu Hanau
Samuel Endemann,
ein Niederhesse von Geburt.
Die im August 1776 und im Frühjahr 1779 in der oberen Graf-
schaft von ihm abgehaltenen Kirchenvisitationen verliefen im allgemeinen
in derselben Ordnung wie seither, nur dass er das zweitemal in
Schlüchtern die Visitationsarbeit begann und in Niederrodenbach endigte.
In dem betr. Ausschreiben heisst es u. A. In Ansehung der Predigten,
welche bei dieser Gelegenheit gehalten werden, wünsche ich, dass die
Herrn Pfarrer mehr als sonsten auf eine für ihre Zuhörer fassliche
und erbauliche Art, nicht aber, wie man es nennt für Gelehrte predigen,
indem es wohl sonsten Gelegenheit geben wird, von gelehrten Sachen
zu sprechen, als wozu bekanntlich die Kanzel nicht gewidmet ist. Ich
hoffe ferner, dass die Predigten nicht so lang gedehnt, sondern der
herrschaftlichen Verordnung gemäs gehalten werden.*) Texte dazu will
*) Anmerkung Consistorial-Decret vom 5.11. 1711, mitgeteilt in meinem
Bericht über das Kirchenwesen zu Steinau an der Strasse im 17. und 18. Jahr-
hundert.
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