Meine verehrtesten Herren Amtsbrüder!
Di die mir vorliegenden Akten über die Wirksamkeit des .unmit-
telbaren Nachfolgers Fr. Grimms, des Superintendenten Ledderhose,
gar wenig, so ziemlich nichts zu berichten. wissen, so lade ich Sie ein,
heute mit mir die nähere Bekanntschaft Joh. Georg Schiedes zu
machen, eines Mannes, dem sich gewiss mancher von uns zu besonderem
Danke verpflichtet fühlt. Er hat der reformierten Diöcese des Hanauer
Landes vom Anfang der 60er Jahre an bis 1774 als Inspector vorge-
standen. Die Convente der Hanauer reformierten Geistlichkeit, wie sie
in den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts blühten, hatten sich
allmälig ausgelebt. Sie haben zwar bis ans Ende desselben fortbestan-
den, ihr Leben trat jedoch mehr und mehr in den Hintergrund der
kirchlichen Vorgänge und erlosch allmälig vollständig.
In dem Masse als der kindliche Glaube an die allein seligmachende
und allgenugsame Unfehlbarkeit der reformierten Dogmatik dem nach-
geborenen Theologengeschlechte abhanden kam, schwand diesem auch
die Befähigung, in gelehrten lateinischen Disputationen nach der Weise
Grimms und seiner Zeitgenossen auszuhalten. Das Consistorium be-
merkte auf einen Bericht Schiedes hin zu seinem grossen Missfallen
(am 21. 4. 1773), dass bei denen Pfarrconventen nicht ein jeder von
den anwesenden Predigern opponiere und also die Absicht des Convents
in diesem Stück nicht erreicht werde; es giebt daher denen reformierten
Predigern der Grafschaft, welche zu sothanem Pfarrconvent kommen,
allen Ernstes auf, dass ein jeder von ihnen, wenn er zum Convent geht,
sich auf die dabei zu haltende Disputation anschicken und seine oppo-
sitiones in lateinischer Sprache ordentlich und mit der behörigen Be-
scheidenheit vortragen solle,
Es war ganz naturgemäss, dass die Nachfolger Grimms, Schiede
voran, grösseres Heil als von der gelehrten Conventsarbeit von der pe-
riodischen Bereisung der Diöcese erhofften.
Pfarrer und Gemeinden bedurften in jener Zeit wol noch ungleich
mehr als in unsern Tagen der persönlichen Anregung einer autoritären
Persönlickeit, welche den Zusammenhang der Einzelgemeinde mit der
Gesammtkirche zum lebendigen Bewusstsein brachte und aufrecht erhielt.