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teils durch der Eltern Nachlässigkeit, teils durch Schläfrigkeit im Pfarr-
und Schulamt, teils und meistens der Jugend ungezäumbte Bosheit ge-
raten, meines Ambts aber ist darauf zu sehen, und bei den Visitationen
danach zu fragen, mithin den Zustand der Kirchen und Schulen und
darinnen vorkommende Aergerniss Sr. Hochf. Durchl., wie mir gnä-
digst befohlen ist, untertänigst anzeigen muss. — So habe nachstehendes,
so aller Orten in das Kirchenprotokoll einzutragen, in pleno presbyterio
in Gegenwart des Schullehrers abzulesen, demselben auch Copie davon
zu geben, darüber steif und fest zu halten und was es gefruchtet, bei
der künftigen Visitation schuldigst und gewissenhaft zu berichten ist,
überschicken wollen,
Nemlich ers/Zch soll in allen Stücken in Kirchen und Schulen
nach der Kirchen- und Schul-Ordnung die Jugend in Ordnung gehalten,
vom Herrn Pfarrer darauf gesehen und vom Schulmeister alle Presby-
terial-Tage ein. Verzeichniss der Unordnungen schriftlich zur Remedur
dem Herrn Pfarrer und Presbyteris übergeben werden.
Deswegen soll die Jugend zwertens besser zu den Kirchen und
Schulen angehalten werden, da leider an den ‚mehrsten Orten die Ju-
gend selbst im Winter wenig zur Schul und an einigen Orten die mehr-
sten kaum 5 oder 6 Wochen hinein kommen, ja selbst auf Sonn- und
Festtage an etlichen Orten, da 40 bis 50 Kinder in die Kirch kommen
könnten, kaum 2, 3 bis 6 derselben erscheinen. Der Schulmeister soll
deshalben ein Register der ausbleibenden halten, dem presbyterio über-
geben und nachgehends bei der Visitation mir überreichen, damit die
Aergernüss auch hierinnen geahndet werde.
Drittens: Da dem Vernehmen nach an vielen Orten sowol vor der
Früh- als Nachmittags-Kirche die unbändige Jugend auf der Gasse ihrem
Kinderspiel, e. gr. Klickern etc. häufig nachgehet, ja auch unter der
Predigt und Gottesdienst dieses Spiel treiben und selbst vor den Kir-
chenfenstern derwegen einen allarm machen sollen, dass man den Pfarrer
auf der Kanzel kaum hören und verstehen kann, | so soll die Jugend
vor dem Gottesdienst im Schulhaus versammelt und unter der Aufsicht
des Schulmeisters still zur Kirche geführt, das Spielen aber unter dem
Gottesdienst keineswegs geduldet, sondern auch durch Obrigkeitl. Hülfe
gesteuert werden.
Viertens: Diejenige Kinder aber, die sich in der Kirch einfinden,
sollen fleissig zuhören, den Text und ein oder andern Spruch behalten,
und nachmals in der Schul oder ihren Eltern hersagen und also die
Zeit über in der Kirch nicht miteinader plaudern, weniger Obst und
Nüss scheelen und essen, am wenigsten aber Mutwillen und Veppigkeit
treiben und lachen oder ein Gelächter, womit es auch geschehen möge,
verursachen, welches alles besonders der Schulmeister notieren und be-
Strafen oder denen Eltern, die ihrige deswegen ernstlich zu strafen,
anzeigen soll,
Fünftens: Unter dem Geläut soll alles still und andächtig, ohne
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