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auf den 3. Quartal-Convent im Julio:
Mittelbuchen,
Rumpenheim,
. Nauheim,
Die Ehren-Pfarrherrn zu Bleichenbach,
Vilbel,
Ostheim,
Bischofsheim,
und auf den 4. Quartal-Convent im Oktober:
Kiliansteten,
Dorheim,
Die Ehren - Pfarrherrn zu Fschersheim,
Marköbel,
Rossdorf und
Breunigsheim.
Und Keiner in der hier beschriebenen Ordnung soll ohne erheb-
liche excusation ausbleiben dürfen bei Straf eines Guldens, welcher
jedesmal in die dazu verordnete Armenbüchse zu legen ist. Derjenige,
an welchem die Ordnung ist, auf dem Quartal-Conventstag zu predigen,
hat seine Predigt zu verrichten. Die übrigen haben so thaner Predigt
und darauf folgender Censur (letzterer in der Consistorialstube) beizu-
wohnen.*) Da aber einer oder der andere, an dem die Ordnung an-
her zu kommen nicht ist, etwas zu erinnern hätte, so hat er: diesfalls
seinen Confratrihus, welche nach der Ordnung anhero gehn, commission
aufzutragen.
Hierbei wird auch denen Pfarrhermn der Obergrafschaft angefüget,
dass, obwol dieselben wegen Entlegenheit ihrer l’farren und zu Erspa-
rung „derer sonsten erfordernden vielen Kosten von ordinairer Besuchung
derer Quartal-Convente verschont bleiben sollen, sie dennoch dafern Etwas
gegen den Recess und Religion wider Verhoffen vorgehen sollte, solches
Aeissig und pflichtmässig zu berichten haben, damit davon bei denen con-
ventibus corporum allhier geredet werden könne. Und auf dass die-
selben ebenmässig in. deren Predigen sich. wol exercieren mögen, so
soll, so oft Jemand von Consistorii wegen und aus dessen Mittel hinauf-
gehen wird, solches vorher dorthin notificiert und einem oder ‘zweien
von dasigen Pfarrherrn ein Text aufgegeben werden, welcher demnächst
im Beisein der abgeschickten von dem Consistorio und derer sämmt-
lichen oder auch teils der übrigen Pfarrherrn der Obergrafschaft in
einer Predigt explicieret und zugeeignet und darauf von denen übrigen
Pfarrherrn über sothane Predigt ein christlich und brüderliches judi-
cium und censur gehalten werden soll.
Hinzuzufügen ist noch, dass der Conventsprediger dem Inspector
ein Schema oder Disposition seiner zu haltenden Predigt, nicht über
1/, Bogen stark, lateinisch abgefasst, zu überreichen und nach der Cen-
*) Die Pfarrer versammelten sich nach dem zweiten Geläut in der Woh-
nung des Inspectors und gingen von da in Procession zur Kirche.
».