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Predigten danach einrichte, ob er die Laster strafe, ob er sein Strafamt
etwa zur Ausübung seiner passionen. und affecten misbrauche, wie er
die catechumenos ad S. coenam konfirmiere und ob es öffentlich vor
der Gemeinde oder dem presbyterio geschehe, ob er die Schul wöchent-
lich einmal allein und monatlich in Gesellschaft eines oder zweier Ael-
testen besuche, ob er in seinem Leben sich als ein Vorbild der Heerde
exemplarisch und ohne Aergernis aufführe, ob er friedlich, nüchteın
und mässig lebe, ob er eine gottselige Haushaltung führe, wie er sich
mit seinem Eheweib begebe, ob er seine Kinder in der Demut, Mässig-
keit, Friedfertigkeit, Gottesfurcht und Ehrbarkeit Christlich erziehe, ob
er seine Predigten concipiere und von denen letztgehaltenen aufweisen
könne, ob die sogenannte Sabbaths-Ordnung jährlich Dom. 17. p. Tr,
abgelesen und darüber gehalten werde etc.
IH. Vom Schulmeister :
Wie ‚er sein Ambt tue, ob er etwa dem Trunk ergeben, cin
Zänker und Spieler sei, ob er ohne Erlaubnis verreise, ob er zu streng
oder zu gelinde sei, ob der Schulmeister bei der Schulvisite dem Herrn
Pfarrer in guten Erinnerungen folge, ob er auch eine besondere Mägd-
lein Schul halte,
IV. Von den Kirchen-Eltesten :
etc. etc.
V. Von den Kirchenrügern:
etc. etc.
VI. Von der Gemeinde:
Ob etwa Leute in der Gemeinde seien, die Gottes Wort gering
achten, nicht zur Versammlung kommen, noch zum heiligen Abendmal
gehen, ob des Herrn Tag mit Saufen, Spielen und andern Ueppigkeiten
etwa entheiligt werde, ob etwa in der Gemeinde sonst Aergernis mit
Aberglauben, Segensprechen, Saufen, Spielen, Fluchen, unzüchtigen
Werken, wie sonderlich zur Winterszeit an etlichen Orten bei denen
Spinnstuben geschehen soll, vorgehen, ob etwa Eltern in der Gemeinde,
die ikre Kinder nicht zur Kirche, Schule und Gottesdienst anhalten, ob
Eheleute in der Gemeinde uneinig leben, ob alle Zuhörer in ihren Häusern
Bibeln haben, ob sie oft vermahnet werden, die Heilige Schrift und sonst
erbauliche. Bücher zu Haus zu lesen u. 8. w.
Die letzten Punkte des wichtigen Consistörial-Ausschreibens handeln:
Vil. Von den kirchlichen Gebäuden.
Vill. Von den Kirchengefällen, von Almosen und sonstigen Sachen.
Aus diesen beiden umfangs- und inhaltsreichen Aktenstücken ist
zur Genüge zu ersehen, wie hoch Grimm das Institut der periodischen
Kirchenvisitationen angeschlagen haben muss. *
Noch wichtiger aber als alle Visitationen, als alle von Zeit zu
Zeit wiederkehrenden persönlichen Bereisungen seiner Diöcese erschien
ihm die unausgesetzte, fortwährende wissenschaftliche Anregung seiner
Diöcesan-Geistlichkeit. indem er der Ansicht gewesen sein wird, eine