Full text: Geschichte der Kirchenvisitationen der Hanauer ev. reformierten Kirche im 18. Jahrhundert, dazu: Geschichtliche Abhandlung über die Hanauer Quartal-Convente im 17. Jahrhundert

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Auf seine Anregung hin ergingen alsbald zwei wichtige Erlasse 
des Gräflichen Consistoriums hinsichtlich der Kirchenvisitationen. Am 
6.7. 1712 wurde "sämmtlichen reformierten Pfarrern der Grafschaft 
eröffnet : 
„Weilen man wahrnimmt, dass der öffentliche Gottesdienst aut 
dem Lande mit "Predigen, Katechisieren, Betstunde halten an etlichen 
Orten ziemlich schläferig und nicht der bestehenden Kirchen - Ordnung 
gemäs gehalten wird und daneben zu besorgen ist, dass einer oder der 
andere Prediger in seinem studieren nicht fleissig genug ist, und in 
seinem Wandel und Umgang nicht Alles beobachten mögte, was zur 
Ehre Gottes und zur Auferbauung der Gemeinde ohnumgänglich ge- 
fordert wird, so soll 
t. An allen Orten der Gottesdienst auf des Herrn Tag zweimal, 
Vor- und Nachmittags, Winter und Sommer, gehalten werden, 
Vormittags Predigt, Nachmittags Catechisation. 
ı Sind wöchentlich Mittwochs erbauliche Predigten und von Esto- 
mihi an Passionspredigten ohnausgesetzt zu halten. 
» Sollen die Pfarrer nicht zulassen, dass Jemand fremdes auf 
dem Lande ohne Vorwissen des Herrn Inspectoris predige. 
Die Pfarrer, welche verreisen und über eine Nacht von ihrer 
Gemeinde da bleiben wollen, haben dies nächst gehöriger In- 
terims-Bestellung ihres Ampts dem Herrn Inspector zu schreiben, 
oder so sie nur eine Nacht von der Gemeinde und zwar in 
der Stadt Hanau bleiben wollten, sich wenigstens in Herrn 
Inspectoris Haus anzumelden. 
Die Schulen sollen von den Predigern fleissig besucht werden. 
ı Werden die Pfarrer ermahnt, sich öfters die schweren Pflichten 
ihres Amtes wegen der künftigen Rechenschaft vorzustellen, 
auch deshalben mit den Ihrigen einen gottseligen, mässigens 
keuschen, friedsamen, erbaulichen Wandel zu führen. | 
Endlich sollen die Pfarrer die Concepte ihrer Predigten, die sie 
das ganze Jahr hindurch tun, bei der Hand behalten, um solche erfor- 
derlichen Falles bei den jeweiligen Visitationen vorlegen zu können. 
Hinsichtlich dieser selbst werden sodann unter dem 5. 9. 1714 eine 
grosse Anzahl (80) Punkte festgestellt, welche fürs Zukünftige bei den 
Visitationen ins Auge gefasst werden sollen : 
Il. Vom öffentlichen Gottesdienst: 
e. gr. Ob er nach der KO. pag. 1—16 und dem Reskript des Con- 
sistorli vom I, 7. 1712 des Sonntags 2mal und wie verrichtet werde etc. 
Il. Vom Pfarrer: 
6. gr. Wie er; sein: Amt verrichte, ober die. Schrift. fleissig in 
den Grundsprachen lese und studiere, was er für ein systema theologiae 
gebrauche, ob er seinen Zuhörern aus der Schrift deutlich den locus 
zur Gemeinschaft Gottes in %0 anweise und nachdrücklich auf ein 
gottseliges Leben dringe, ob er eine deutliche Aussprache habe, ob er 
auf seiner Zuhörer Leben und Wandel fleissig acht gebe und seine
	        
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