„Ausgehend von dem Ged-nken der Volkssouveränität komm
sarhard gleich Howsseau und Tichte zu der Auffagsung,dass des
Volk eigentlich nie Rebell sein kann,weil niemaäd über ihm steht,
lass ihm aber andererseits ganz selbstverständlich gegen seine |
Regierung und gegen seinen Regenten das Wide-rstandsrecht zu= um
commbt; „denn was analytisch schon aus dem Begriffe des vorhandenS
oder übernommenen Geschäfts sich ergibt, das versteht sich not—
mengig von selbst, wenn auch nicht das geringste darüber im Ver-
trage gesagt bder festgestellt ist, und muss solange als vorhande:
and gültig angesehen werden,a&ls nicht das Gegenteit ausdrücklich
verabredet worden ist. Und ganz ebenso...sagt ein Volk,wenn es zu
Binem Menschen sagt, &u sollst unser Regent sein, zugleich: du
OMrES uns dem allgemeinen Willen gemäss regieren" (Widerst.A...
"im (5 m
. Unter Hinweis auf die Verhältnisse in England und Nord-
amerika (ebd.12) tritt ämx er der lächerlichen Revolutionsfurcht
entzegen, als ob durch Anerkennunz des Widerstandsrechts wie.
überhaupt durch politische Theorien das Volk zu deren Missbrauch
verleitet werde (obd.409); im Gegontoif.,08 liegt darin meist ein
Anell bürgerlichen Mutes, Ausserdem ist es überhaupt falsch von
einer Neigung des Volkes zur Empörung zu sprechen, Was sich die
Jntertanen alles bieten lassen grenzt aft ans unglaubliche und
„der bloße Leichtsimnn macht keine Nevolution,wenn er sich auch _
unüberlegt in ihr Gefolge mischt. Ein Volk,das sich zu diesem _
Aussersten entschliesst, muss das äusserste erduldet haben! (ebd,
31). Vom Widerstandsrecht in der Form der Revolution kann nur. da
gesprochen werden, wo ein Rechtszustand in der Gesellschaft dadurä
gegründet wird,dass Regent und Kegterte, Herrscher und Beherrschte
jurch wechselseitige Rechte und Pflichten miteinander verbunden
sind (ebd,24),und wo es sich um eine Bewegung der Masse handelt,
die zwar Immer von einem Oder wenigen ausgeht, „deren Kühnheit
im rechten Augenblick die Massen mit sich fortreisst"(ebda34).
Dabei liegt die psychische Möglichkeit wenizer in dem, „was dem
Volk geschieht, sondern vielmehr in dem,was es über das,was ihm
zeschieht, urteilt! (ebd,63). Wie der Mensch, der etwa unter der
Staatsform des Despotismus in primitiver Roheit dahinlebt,.sich
nicht so hoch erhebt,dass er sein Leben mit Vorsatz daranwagt,
am nicht im Elend seine Tage zubringen zu dürfen" (ebd.65),s0 ist
auch eine Volksempöürung, die nur aus der Ömpfindung physischen
Slends erfolgt, „noch keinmrmoralischen Würdigung fähig.9ie gehört
ihrer Möglichkeit nach unter die Natur- nicht unter die Yreiheits
zesetze, DieEähstehtin das Unrecht üäst garkeine Folge einer auf
Sittliche Motive sich gründenden Überlegung, sondern vielmehr
bloß durch den Trieb derSelbSterhaltung gleichsam instinktartig
erfolgt" (ebd,65). Dem Rationalisten Ast alles Instinktartige
ein niederer Kulturgrad; darum muss die auf der Grundlage der a
Rechtsidee sich entwickelnde „Sympathetische Denkart" Hand in Hand
mit der moralischen Urteilskraft in einem Volke lebensig@ werden
(ehd,66). Durch sie wird der Standpunkt gewonnen,.wo 6 zur PFlief
zur heiligen Pflicht für den Bürger wie, für den Menschen werden
sann nicht im feiger Indolenz bloß zu Sulden und zu gehorchen"”
(ebd.12),sondern „Alles daran zu setzen, dass in dem” Lande,wel-
shes er bewohnt, und unter dem Volke, zu dem er gehört, di@ Ge-
rechtigkeit so genau gehandhabt werde@,als er solches im Schoße
seiner Familie wünscht und zu erreichen sucht,und der daher lie=
ber sein Leben hingibt, als dass er duldet,dass willkürliche Ge-
walt statt der Gesetze seine Mitbürger behfrrechen (6bd. 67): )
Damit erkennt Vurhard das Widerstandsrecht des dee in
an. In langen Belegen aus der Geschichte des Staatsrechts bis im
die Antike hinauf sucht er geine Auffassung zu stützen und wendet
Sich gegen die, von denen diese Lehre abgelehnt wird.Besonüders
Sind es wieder Kant und seine Anhänger,mit denen er sich auseine
andersetzt, Kants Lehre vom unbedingten und leidenden Gehorsam
8elbst bei Verletzung des Gesellschaftsvertirags erscheint ihm als
unhaltbarer Widerspruch zu Kants eigenen MOFALLSONEN Öystem.Aenb‘
ler Untertan alles, tun soll, was der Regent befimhlt, OD ni ia
jer Wille des Regenten zum &bsoluten N EEE dam
nit das Selbatbestimmungsrecht und das Moralgesetz hinfällig.