'l Wonn die Erhaltung des Staates das Tichtioste Sein muss ,wofür
üer Mensch seine Kräfte Sinsotzt (Zw.4,.°t.383), und wenn dig8es
Gebot sich in der „Staatsgesellschaftlichen Cardinaltugend" (Staake
18ex.3ü.10 „Potriotismus"533) des Patriotiemus. sichtbar und Wirke
sam formuliert, so sind e5 nur die Republiken, in denen recht ei-
gentlich der wahre Patriotisms Sstatthaben kann (Staatslex,ebd.
308), Wo Freiheit und Sittlichkeit cscr bezegnen,da „dringt der
erhabene Begriff des Opfers in die Gemüter“ (ebd. 514) und wenn
30 über der am Boden der Heimat haftenden Liebe zum Vatenlande
8ine höhere Sittliche Vorstellung erwächst, die den Bürger zum
echten Kosmopoliten erhebt, so kann eine solche Gesinnung „natir-
licherweise nur da in der Ötaatsgesellschaft zur herrschenden
werden, wo die Ötaatsgenossen die Ueberzeugung hegon und nähren,
dass das Gemeinwesen die Mutter und die Stütze alles Privatglückes
sei” (ebd.517). Nirzends ist dafür bessere Möglichkeit als in‘
der orgenisch aufgebauten Republik,und die heutigen Monarechien
können sich dem nähern, wenn dureh Verfassung und Staatseinrich-
tung der individuellen Souveränität des Staats-Chefs Schranken )
gesetzt werden. (ebd. 522). „Das Wohl der Mejorität der Staatsgenos-
sen bleibt der Gruhdsatg, und daß zur Ärreichung desselben nie Ad
unrechtliche und unsittliche Nittel in Anwendung gebracht werden
dürfen” “(Aw.d.5t.213), a. | 8
) ‚ Fragt man nach den Grundlagen und dem Herkommen dieser
Anschauungen Vurhards vom Staate, so sind sie vor allem zunächst
zu finden in den Vorstellungen von der natürlichen Freiheit des
uenschen und vom Gesellschaftsvertrage, Von der historischen Ente
wicklung dieser Gedanken im allgemeinen sei hier 2089 neRe0 und‘
aur auf ihre wirkunssvollsten Vertreter hingewiesen, auf Ldeke und
Rousseau, Wenn Murhard unter Beibehaltung eines gewissen ethischen
Pessimismusses der Aufklärung die Normen jener beiden Grundan-
5Schauungen mehr moralisch zu verankern die Neirung hat,so steht
ihm das als belesenen Kenner englischer Literatur wohl an; ande=
rerseits findet er damit auch gogensätzlich zu der naturgesetzli«-
chen Begründung Rousseaus seinen Platz in gewisser Hinsicht unter
der Gefolgschaft Kantg, Unverkennbar aber weist es auf die fran-
zösische Nationalversammlung von 1759 hin, wenn iMurhard das Prin-=
Zip der natürlichen Freiheit nicht wie dort als Ergebnis wissen-
Schaftlicher Konstruktion erstehen lässt, sondern als Glaubenssatz
betrachtet, auf dem er zuversichtlich geine weiteren Anschauungen
ZRÄhANK vom Staate aufbaut. Achnlich steht er zum Gesellschafts«
vertrag, den er zur Grundlegung des Staates macht weniger in histg-
rischer als in sittlicher Seziehung. Im Aufbau seiner ötastszwecke
kehren die Gedanken von 1789 wieder im allgemeinen mit der Absicht,
las Individuum vor der Samipotenz des Staates zu bewahren im beson-
ueren die des Abb&6 Sleyes, dessen Schrift „Zu!est-ce que ie tiers
tat" bei den Liberalen Rotteckscher Richtung in höchstem Ansehen
sStand,und die Rotteck einmal „eine unsterbliche Schrift“ nennt.
Auf Sieyös stützen sich letztlich Murkards Argumentationen von
den Staatszwecken der allgemeinen Sicherheit und Freiheit und des
Allgemeinen Wohls; in gleicher Weise der Gedanke,dass der Staat
zur Verwirklichung des Glückes des Einzelnen überhaupt und das
sinzig beste Mittel ist, und vornehmlich dort in gemeinsamer Tä=
tigkeit zu Werke geht, wo die Einzelkraft naturgemäss Versagen 3
muss (Redslöb:a.a,0. 28-39), | |
be Von der Wertung und Pinordnung der drei Zweckzentren des
Staates war oben die Rede: sie sind Murhard original zu eigen.,Dei-
ne Stellungnahme zu Kant 1.t im Verlauf der Darstellung genügend.
go renne10hnet, Er führt den Aufgabenbereich des Staates über die
ausscHliessliche Rechtsoränung Kinte hinaus, Jedoch im Gegensatz:
wieder zu Rotteck und Seinen Aubäugern unter den Liberalen lehnt
er nicht die fee rgchtige philosophische Entwicklung bis zur HOT
lerung und Verwirklfchung, der absoluten Idee der enschheit ab,
sondern nähert Sich darin wieder Käntschön Gedanken; weit entfernt
davon,den Staat zum aittlionen Selbstzweck zu erheben im Sinne
Hegels. Immer wieder/Bber treten die Quellen von 1789 in ürscheie=
nung, und besonders zeigt sich dies bei der Pestlegung des Souverä-
nitätsbegrirffs und dessex Rechtsausstattiung im Staate,wovon nun=
mehr die Rede sein soll.