Full text: Friedrich Wilhelm August Murhard

'l Wonn die Erhaltung des Staates das Tichtioste Sein muss ,wofür 
üer Mensch seine Kräfte Sinsotzt (Zw.4,.°t.383), und wenn dig8es 
Gebot sich in der „Staatsgesellschaftlichen Cardinaltugend" (Staake 
18ex.3ü.10 „Potriotismus"533) des Patriotiemus. sichtbar und Wirke 
sam formuliert, so sind e5 nur die Republiken, in denen recht ei- 
gentlich der wahre Patriotisms Sstatthaben kann (Staatslex,ebd. 
308), Wo Freiheit und Sittlichkeit cscr bezegnen,da „dringt der 
erhabene Begriff des Opfers in die Gemüter“ (ebd. 514) und wenn 
30 über der am Boden der Heimat haftenden Liebe zum Vatenlande 
8ine höhere Sittliche Vorstellung erwächst, die den Bürger zum 
echten Kosmopoliten erhebt, so kann eine solche Gesinnung „natir- 
licherweise nur da in der Ötaatsgesellschaft zur herrschenden 
werden, wo die Ötaatsgenossen die Ueberzeugung hegon und nähren, 
dass das Gemeinwesen die Mutter und die Stütze alles Privatglückes 
sei” (ebd.517). Nirzends ist dafür bessere Möglichkeit als in‘ 
der orgenisch aufgebauten Republik,und die heutigen Monarechien 
können sich dem nähern, wenn dureh Verfassung und Staatseinrich- 
tung der individuellen Souveränität des Staats-Chefs Schranken ) 
gesetzt werden. (ebd. 522). „Das Wohl der Mejorität der Staatsgenos- 
sen bleibt der Gruhdsatg, und daß zur Ärreichung desselben nie Ad 
unrechtliche und unsittliche Nittel in Anwendung gebracht werden 
dürfen” “(Aw.d.5t.213), a. | 8 
) ‚ Fragt man nach den Grundlagen und dem Herkommen dieser 
Anschauungen Vurhards vom Staate, so sind sie vor allem zunächst 
zu finden in den Vorstellungen von der natürlichen Freiheit des 
uenschen und vom Gesellschaftsvertrage, Von der historischen Ente 
wicklung dieser Gedanken im allgemeinen sei hier 2089 neRe0 und‘ 
aur auf ihre wirkunssvollsten Vertreter hingewiesen, auf Ldeke und 
Rousseau, Wenn Murhard unter Beibehaltung eines gewissen ethischen 
Pessimismusses der Aufklärung die Normen jener beiden Grundan- 
5Schauungen mehr moralisch zu verankern die Neirung hat,so steht 
ihm das als belesenen Kenner englischer Literatur wohl an; ande= 
rerseits findet er damit auch gogensätzlich zu der naturgesetzli«- 
chen Begründung Rousseaus seinen Platz in gewisser Hinsicht unter 
der Gefolgschaft Kantg, Unverkennbar aber weist es auf die fran- 
zösische Nationalversammlung von 1759 hin, wenn iMurhard das Prin-= 
Zip der natürlichen Freiheit nicht wie dort als Ergebnis wissen- 
Schaftlicher Konstruktion erstehen lässt, sondern als Glaubenssatz 
betrachtet, auf dem er zuversichtlich geine weiteren Anschauungen 
ZRÄhANK vom Staate aufbaut. Achnlich steht er zum Gesellschafts« 
vertrag, den er zur Grundlegung des Staates macht weniger in histg- 
rischer als in sittlicher Seziehung. Im Aufbau seiner ötastszwecke 
kehren die Gedanken von 1789 wieder im allgemeinen mit der Absicht, 
las Individuum vor der Samipotenz des Staates zu bewahren im beson- 
ueren die des Abb&6 Sleyes, dessen Schrift „Zu!est-ce que ie tiers 
tat" bei den Liberalen Rotteckscher Richtung in höchstem Ansehen 
sStand,und die Rotteck einmal „eine unsterbliche Schrift“ nennt. 
Auf Sieyös stützen sich letztlich Murkards Argumentationen von 
den Staatszwecken der allgemeinen Sicherheit und Freiheit und des 
Allgemeinen Wohls; in gleicher Weise der Gedanke,dass der Staat 
zur Verwirklichung des Glückes des Einzelnen überhaupt und das 
sinzig beste Mittel ist, und vornehmlich dort in gemeinsamer Tä= 
tigkeit zu Werke geht, wo die Einzelkraft naturgemäss Versagen 3 
muss (Redslöb:a.a,0. 28-39), | | 
be Von der Wertung und Pinordnung der drei Zweckzentren des 
Staates war oben die Rede: sie sind Murhard original zu eigen.,Dei- 
ne Stellungnahme zu Kant 1.t im Verlauf der Darstellung genügend. 
go renne10hnet, Er führt den Aufgabenbereich des Staates über die 
ausscHliessliche Rechtsoränung Kinte hinaus, Jedoch im Gegensatz: 
wieder zu Rotteck und Seinen Aubäugern unter den Liberalen lehnt 
er nicht die fee rgchtige philosophische Entwicklung bis zur HOT 
lerung und Verwirklfchung, der absoluten Idee der enschheit ab, 
sondern nähert Sich darin wieder Käntschön Gedanken; weit entfernt 
davon,den Staat zum aittlionen Selbstzweck zu erheben im Sinne 
Hegels. Immer wieder/Bber treten die Quellen von 1789 in ürscheie= 
nung, und besonders zeigt sich dies bei der Pestlegung des Souverä- 
nitätsbegrirffs und dessex Rechtsausstattiung im Staate,wovon nun= 
mehr die Rede sein soll.
	        
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