zung AlLST Störungen, die dor menschlichen Tätigkeit gefährlich
werden können „und wo: dies nicht möglich ist,gemeinschaftliches
ENDReN OP Unfälle, um solche wenigstens dem Linzelnen weniger
fühlbar zu machen" (ebd.143/4). In der Realisierung eines solchen
Kulturprograms zivilisatorischen Charskters muss sich der Staat
alles angelegen sein lassen, was zunächst darauf aus ist,in öf“
fentlicher Hygiene für Erhaltung und Stärkung der. Volksgesundhei%
zu sorgen; und wie vieles davon in einer erzieherischen Ausbildung
des physischen Bürgers und vor allem des jungen Menschen erreicht”
wird, so gilt es doch in ungleich höherem Maße auf die Steiges
rung der moralisch-intellektuellen Fähigkeiten acht zu haben,wo-
dur der Vensch In die Lage versetzt wird,über die POT OS che Na-
tur zu triumphieren, Besonders gilt dies für die Gestaltung der
KERNE ÄIEREN gesellschaftlichen Verhältnisse, deren Wertmesser
nicht zuletzt „in dem Verhalten der 8inen gegen die Freiheit,die
Thre,die Religion und Sitten der anderen zu.suchen ist" (ebd.154)
Im wirtschaftlichen muss „Sicherheit und Gewissheit des Kigentums
und der Ligentumsverhältnisse, Leichtigkeit der Erwerbung und des
Verkehrs mit denselben " (ebenda) herrschen, und alles beseitigt
werden, was Gewerbe und Industrie und Handel in der Vervollkomme
nung und dem Austausch ihrer Produkte und Objekte hindert (ebd,155
In diesem Zusammenhang räumt Murhard der physischen Genussvollkom-
menheit als einer Kulturbedingung (ebd,172) zum geistigen Wohlsein
eine Stelle ein und tritt erneut in Gegensatz zu den Kantianern,
wenn er den Wohlfahrtsgedanken annimut,allerdinsgs nur soweit,dass
neben das äussere Wohl üdoch ein pe ethisches Motiv tritt, _
das „Privatinteresse in allen Kollisionsfällen dem allgemeinen
Interesse zum Opfer zu bringen (ebd,.211), Das Gefährliche,das
in diesem Prinzip liegt,vor allem,wemn in einem Staate Kegierung
und Volk etwas Getrenntes sind, verkennt er keineswegs, sieht aber
darin doxch schliesslich nur eine Organisationsfirage der ötaats=
gewalt und bleibt bei der Meäinung,dass „das Wohl der m
Bor Staatsgenossen Ohne Inkonvenlanz als ütaatszweck Ss tend ge
macht werden könne, wenn man nur den Grundsatz festhält,dass zur
Erreichung desselben nie unrechtliche und unsittliche Mittel im,
Anwendung gebracht werden dürfen"(ebd.213), N
m Damit ist das dritte Zweckzentrum des Staates erreicht,
die Rechtssicherheit. Es ist tie Gründung und Wahrung des Rechts=
zustandes,in dessen folgerichtigem Ablauf einmal nach aussen hin
äie Selbstatändigkeit und Unabhängigkeit des ütaates gesichert
sein muss, damit das Volk frei und nie als Sklave eines anderen
erscheint,und ebenso nach innen eine feste Orünung das Ziel ist,
damit der Einzelne in seinen vielseitigen Arbeits- und Schaffende
nöglichkeiten gedeihen kann (Zw.d.St.367). Mit den Mitteln der.
positiven Rechtsordnung darf der Staat aber nur da an den Einzel-'
nen herantreten, wo es zum Zwecke der VUebereinstimmung im Ganzen.
notwendig 1st. Öberster Grundsatz in seinem Verhältnis zum Indivi-
duum, 00880n Selbstzweck ausser Frage steht, ist der Gedanke der
Unabhängigkeit des Zinzelmenschen; und wie der Staat nie weiter
Zehen kayn, als dass er dem auf etwas Inneres gerichteten Streben
( Menschen die Bahn durch äussere Ordnung ebnet und sichert"
(ebda.369),so wird derjenige Staat „am meisten die häheroen Zwecke
erreichen, welsher mehr ein freieres. Wirken der Bürger anzuregen
und zu leiten als äurch unmittelbares Gebot selbst zu wirken Sucht
(ebd.), Diese Unabhängigkeit des Menschen ist seine Freiheit und
zwar derart,dassıdie äussere Freiheit nicht von der inneren zu
trennen ist, und in der Herrschaft des Rechts und ihrem Korreliat
der Gerüchtigkoit sich als sittliche Ordnung und Hauptgrund des
Staates enthüllen: (ebd,266). Damit nähert er sich doch wieder Kant
wenn er necht und Gerochtigkeit „Zwar nicht das eing4ge, Oder a0M
höchste Gut des Staates” nennt, „aber üocch das erste ülement des=
selben,mithin auch die unumgänglich notwendige Sedingun& BIP ve
dessen, was sonst ngch in und durch den Staat geschehen 8611‘ jebd.
160). Wenn ausdrücklich die Aufgaben des Staates über das Rochtse
Fo4nomen hörausgeschloben werden, so wird diese Sea cheimmug CDOnSO
begleitet durch dio "unyerkehnbare Proteststellung des Individuums
in seiner ureicen4ten ‚Sphäre gegen die staatliche Allmacht.