Wir wissen, dass diese Vorwürfe einer zu starren Rechts-
interpretation in den Kentschen Auffassungen weniger gegen Kant
erhoben werden dürfen 8els vielmehr gegen seine spätere Schule,mit
deren Vertretern wie Zarachiae, Behr, Aretin, Rotteck u,a. sich
Murhard vornehmlich auseinandersetzte. Immerhin erscheint es ahge-
bracht, seinen Protest hervorzuheben und in würdigenderet Vorwog-
nahme seine noch folgenden positiven Zwecksetzungen des Staates
auf das allerstärkste zu betonen,wie es auch schon vop anderer Seile
te geschehen ist (Handbuch dem Politik, Lpz.1914,Bd.1 5,63 Ha Vo”
Frisch),dass MMurhard zuerst die greifache Gruppierung staatlicher
teleologischer Tätigkeit geschieden, wie sie dann in der staats-
rechilichen Literatur über Haltzendorff (Prinzipien der Politik
1870748 in Jellineks Staatslehre (a,8,.0.2483 ff) ihre heute allge-
me ingü 400 Formulierung gefunden hat als Sicherheitszweck,Rechts-
zweck im Sinne der Fortbiliung des Rechtes des Staates und Kultur-
zweck mit einmal zivilisatorischen und andererseits speziell gei-
stig kulturellen Aufgaben, /
Drei Zentren gind es,von denen aus der Staat zur Konsti+
fuierung und Erfüllung seiner Zwecke und damit seiner Wesenhaftig-
keit kommt (Zw.d.8t.143 ff). Erstens ist es die Erziehung‘ des Men-
schengeschlechts und seine moralische Ausbildung zur inneren Preis
heit, zur Selbstzucht, "Zur Herrschaft der Vernunft und des reinen
Willens über die rohe tierische Sinnlichkeit" (ebd.). Es ist der
Zweckbereich,der den Staat in eine bestimnte Beziehung setzt zu
dem Endzweck der Menschheit überhaupt; er ist ebenso sehr nur
mittelbarer Aufgabenbereich des Staates, wie »ekehrt nie die
gtastliche Bindung von Menschen eingegangen vorden darf,wenn dadurd
die Annäherunz an den ndaweck der /enschheit unmöglich gemacht
wird, Vit Welcker wendet er sich in der Auffassung, dass der Staat
zwar Mittel der sittlichen Nxistenzs des Venschen, aber nie das
sittliche Leben selbst sei, ausdrücklich gegen Nesel (ebd.243};
niemals keamn das Sittongesetz unmittelbar zum Fündamentalsatz eine
Staates gemacht werden. Und doch dreht sich der Staat „um den les
heitszweck wie um seine Achse" (ebd.320)..Bin Glanzpunkt der Zivi-
lisation"(ebd.327) ist ihm diese höhere Ansicht vom Staate,die
alle Rechte uni alle Pflichten des Bürgers unter die Forderung der
Humanität stellt und in ihrer Erfüllung dem Staat grundlegende
Aufgaben zuweist. „Doch ist‘ dies nicht so zu verstehen,als ob der
Staat unmittelbar bezwecke, die in ihm vereinigten Menschen ein-
zeln fir den Menschheitszweck zu erziehen, zumal die bessere und
tiefere Seite der Erziehung, die Bildung zum Sittlichen insbes0ONwe=-
dere, dem Venschen weniger von aussen her, als von innen, von ihm
selbst und seiner eigenen Anregung kommen muss, sondern weil der
Staat durch mancherlei Einrichtungen, welche sich mit fortschrei-
tender Kultur in ihm und durch seine Unterstützung und Gerantie
für Geistesbildung und ungestörten Lebensgenuse allmählich erstehep
können und erheben werden,mittelber die Ausbildung des Menschentums
zu erleichtern und zu befördern geeignet ist" (ebd.355). 80 er=
wäghst dem Staat das Recht und die PPlicht zur Erziehung, &ber nur
soweit es sich um die rein menschliche Erziehung handelt und die
mit dem Telos der Sittlichkeit „in der religiösen Erziehung einen
festen Grund hat" (eba,.347). Wie möyzlichste Vollkommenheit am um
möglichste Vollendung der menschlichen Natur in physischer und
GegeLiger Begiehung das Wesen humanitärer Kultur ausmachen und wie
Solche Kultur niemals in einem wohl möglichst rechtlich ESOTÄNSEON
Naturzustand erreichbar (ebd.319),sondern als „Niederschlag aus den
Zerstörungsprozesse alles Individuellen" (ebd 422) erscheint,so
„darf daher geschlossen werden,dass die menschlichen Anlagen hie=
nieden nur in der Gattung vollständig entfaltet werden sollen und
dies von der Natur durch die Bildung der Menschenvereine bezweckt
wird" (ebd.393). Damit‘ beruft sich Murhard auf Kant („Idee einer
alkgem,Gjeschichte,..") und findet so die Aufnahme dieses Zweck-
bereichs unter M16 nero baren AUTHaDEN des Staates nicht etwa
wellkürlich bestimmt, sondern vom „Gesetz der Katur unveränderlich
und zebieterisch FoSteosetat" (Zw.0.St.361).
In stark befingendem Verhältnis zu dem ersten steht der
zweite EWOOKKONDLOX SB Staaten, Es sind die vornehmlich zi@eilisSä=
Torischen Aufgaben,dje Herrschaft über die Natur,die Kenntnis ihrer
Kräfte und ihre Nurzbarmachung. Zbenso die Abwendung und Verhinde-