gebracht (Pol.Ann.3/200), Das ist der Punkt, . wo einer vernünfti-
zen Pressfreikheit stattzugeben ist, und mit solcher Pressfreiheit
jflest die des gesamten Lebens Hand. in Hand.zu gehän. Sie beruht
auf dem Verhältnis, in welchem der Einzelne zum Ganzen steht.
(Pol.Ann.4/146), Freiheit des Menschen, dargestellt durch die Frei
neit der Gedankenmitteilung (Pol.Ann.2/368),;, und darauß sich erg®
bend die Öffentliche Meinung, die unbekannt in ihrem tiefsten Ur
aprung (Pol,.Ann.3/363=4) über alle Segnungen des Augenblioks hänay
zu einem „hohen, dem Guten wohltätigen und dem Bösen furchtbaren
N OTS1) zu einem heiligen Areopag der Menschheit wird" (Pol.Ann.
Bde nn
Es ist die mildere Yorm der vor allem durch die französ:;
sche Revolution ausgelüsten Abkehrtendenz vom Staate im Sinne ei®
nes gewissen Zentralistischen Sclbstverwaltungsprinzips,wemn zur
sicherenGrundlage jeder Verbesserung des (OT LICH TR
„häusliche und Gemeindeleben" gefordert (P01- AD. 4/37), 006 das
Prinzip des „freien Amerika" als Maxime aufgestellt wird:„Je mehr
Yandlungen der öffentlichen Verwaltung der Öbrigkeitlichen Gewalt
in die Hände der Bürzer selbst zeiezt werden, Je weniger werden
gie den Druck der Regierung gewahr" (Pol.Ann.3/367). Daheben
klingt der andere Gedanke an, der wieder zum Staate hinführt,wenn
as weiter heisst,dass dadurch umso „gTÖsser wird das Vertrauen
zu ihr, wnsoO williger werden sie auch, so oft es. das Wohl des
Staates erheischt, Geist und Blut zum Opfer bringen und fest an
ihrem Vaterlande hängen" (ebd,.). Der naive Individualismus wird
iureh die Vorstellungen neuer gesellschaftlicher ehe Mpprmn-
äen, an deren Ende doch schliesslich der starke Staat steht auf
breiter Grundlage des ganzen Volkslebens; „mehr von tom herauf
als von oben herunter soll zewirkt werden" (Pol.Ann.4/8). Mehr
als ein Staat der alten. und neuen Zeit zeigt es, dassüer schlichte
Bürger seinen und seiner Gemeinde Geschäften gewachsen ist"(Pol.
Ann.6/36),. Diese Kräfte müssen dem Staste nutzbar gemacht werden
(ebd.5.11),darum ist „die trefflichste Basis eines konstitutionel-
len, überhaupt eines Jeden edleren Staakslebens eine wohlgeordnet«
Goemeindeverfassung" (Pol,Ann.10/155). Allenthalben erhebt Murhard
die Stimme gegen Beschränkung der Tone indeverfassungen wiS BtEE,
in Bayern oder Sachsen-Weimar, und besonders gegen d Sal klrlie
chen Eingriffe der Lanädräte (Pol.Ann.3/408). vr die Gemeinde:
hängt der Birzer mit dem Staate nee en" (Pe1 Ann 6/30). Für die
Jehrheit der Bevölkerung, die nicht über die Gemarkung hinausgeht,
ist die Gemeinde der Staat; und für die, welche mit Ahren Ent=
würfen und ihrer Tätigkeit woltereCNn, 10% sie eine Schule,die
sie zum Staatsdienst vorbereitet(ebd.). „Jier ist das Kindes= und
Jugendalter des Staatsbürgers”, „als organische Teile eines lse-
b@ndigzen Ganzen" nehmen sie hier Anteil am Gemeinsamen und Vater#
FOSC, „hier liezen für den Staat die Wurzeln seiner Kraft"
ebd, )e / na
Besonders muss dieser Zug auf Preikeit der Bewegung und
Betätigung dem erwerbstätigen Volke zugutekomnen,dessen Sing (01.
„Ackerbau Geuerbsfleiss,. Handel und mechanische Kunst sind (Dol.
Ann. 3/3623. „In dieser Welt muss sein Prinzip, das demokratische,
herrschen” a Nur Fleiss und Geschicklichkeit, Talent
und Ausdauer. geben Rechte auf Verdienst und Au g261 ONE Rd. 107=-
wärtskomen. Deshalb Loy mit allen Schranken im bürgerlichen Lr-
werbsleben, die „gleich #6 manchen anderen Jberbleibseln des DaT-
barischen ittelälters WW (© 2, Nr.57) seiner innersten Natur entge
gen sinds Voisterscheften, , Znnungen und Zünfte sind nichts als
„eine Art von Ahnenprobe* [Pol.Ann.6/29), und solche aristökratis
Sche Klemente gehören nieht, in die Welt des dritt Standes, wie
\Arhard gegen Sartoyius und Görreg polemisfert. (Po ‚Ann 3/3530
Welche Wirkungen vom völliger Handels- und Gowrzerbefreihe‘t Tür
lie Binizung Ynd AN eEr NG des deutschen Bundes-taates erhofft
werden, wurde an frühere: BrelLe gesagt. Und immer wieder wird
betont, dass AN UA nc Staatswirtschaft Se SLEtE
alles Privilegien« und Möonopolwesens i15t; sie will unbeschränkte
jewerbsfreiheit, durda die allem gewinnen erend dureh ein
antgegengesetztes Sys” am nur Einzelnen das Vorrecht eingeräumt 15
sich zum Nachteil der übrigen zu bereichern" (B.Z.8757)«. 20 008:
idibviduelle Interesse Kar , öffentlichen” vorangeset2t WLI0. 0