werden, dass Voraussetzung dazu oin nicht allıu kleines Maß eigene
Machtvollkommenheiten Sein mMusSes Darum macht „die Beschränkung der
Gewalt des Fürsten das. Volk nicht immer freier; eigenmächti E48?
ein Fürst. nich eein, aber auch ET S Oh wacht (POL ARM Z/17)0 0
Charakteristisch heisst es an derselben Stelle weiter;„Delbst
bürgerlich geboren, dem Interesse des Bürgers mit ganzer Seele
zugetan, der Sache des Bürgers treu bis zum Letzten Menzuge, 10%
ir kein Anblick widerlicher, als wenn ich sehe,dass der plumpe
Pöbelstol%® sich anfie Stelle des anständigen Fürstenstolzes set“
zen will". „In ihrem Fürsten muss die Nation sich achten, sich im
seiner Würde ehren“ (ebd.).Es ist die Vorstellung äes deutschen
Bürgers von seinen Fürsten, wie sie geblieben bis auf unsere Tage,
Es ist ihm widerlich,dass Deputierte sich und ihre Nation zu eh-
ren zlauben,wenn sie den, Wascheund Küchenzettel des regierenden
Hauses” revidieren. Au welchen Stellen die Volksvertretung Be=
schröünkungen ganz bestimuter Art einer solchen gesetzmäßig veran=-
kerten Fürstenschaft eintreten lässt,wird bald zu zeigen sein.
Ist os hier deutsche Art schlechthin, ist es Aufklärung
der höchsten Entwicklungsstufe, ist 86 Kon t 98024004 ist es die
14deal gesehene franzüsische Revolution von 17589, was Murhards
Auffassung bestimut, so entfernt er sich mugesnSCh64N14Ch von den
lLandläufigen Meinungen des deutschen Liberalismus in seiner Be=-
wertung und Ninordnung des Adels in dem Verhältnis von Fürst und
Volk. Er will zwar nicht die radikale Absohaffung KARKÄHKÄHKNEXANS
des .dels wie in Norwegen,und sollte es doch dahim kommen dann
nicht ohne Entschädigung Seiner Realrechte (rol.Amm 2/4110}; aber
wie der Glaube an Hexen und Zauberei gewichen, s© ist auch die
Meinung untergraben, dass die Beburt eine Scheidewand bilde 59
den Menschen und Anspruch auf Vorrechte gebe, Deshalb hat der Adel
„sich im gebildeten Europa überlebt und wird sich Früher 0407 ME
später schon bequemen müssen mit dem Strome zu schwimmen” (Fol.
Ann.1/246), Gewiss ist es „emo Art Naturrecht daß der Starke
herrscht und der Schwache dient" (Pol. Am. 6/16), und mag diese
St ethisch noch so schlecht begründet sein,S0O ist diese
rscheinung doch @i&in üie rultäarlosen Menschen verankert, die
sich zitternd vor Domner und Gewittersturm bougen« Gang der Neun
ist es gewesen, dass die Schwäche sich an die Stärke anlehnt; und
dieser Aristokratie, aie dem Weisesten das Richteramt,und dem
Tapfersten das Führerant im Kriege übergibt,sol.L kein hegenwort
KOTSAOL HOTAONG Ganz anders aber steht es um die feudale und Erb-
sgtokratie, die besonders wie sie heute sich. gibt, gegen alle
etfor iot. Mögen sich ihre Ahnen wirklich als ärste ausgezeichnet
haben, ihre Nachfahren haben durch Usurpation vor allem des Grund-
eigentums sich auf Kosten ihrer Landsgenossen bereichert und nun-
mehr ist es soweit gekommen, dass die nichts: mehr geben, SONdern
nur noch empfangen, dass sie nicht mehr schützen, Sondern sich...
schützen lassen, und zeigen „sich gegen den äritten Stand,wie bei
gewissen wiläen Stämmen die Männer sich gegen ihre Weiber verhal-
ten. Haben diese die Anstrengungen und Schmerzen der Niederkunft
ausgestanden,dann erholen sich jene an ihrer'Stelle in gehe
cher Ruhe und gütlicher Pflege als hätten sie geboren" ( SL.Ann. 6/
17). „In jener rohen und barbarischen Zeit, wo das Pauströcht das
Völkerrebhht konstituierte, mochte er gleick feuerspeienden VRLKOm
nen Ehrfurcht zu erzwingen. durch Verbreitung von, Purcht und Schre
ken, aber heute ist der Adel „9i1in Ausgebrannter Krater des Mitte
alters" (Pol.Ann.2/123). Dass ein Staatswesen Ohn@ Patriziat u
Erbadel, ja sogar als Erbmonarchie bestehen und mächtig sein kam
lehren China und Japan,wo bei monarchischer! ütaatsform das erb= S
aristokratische Element ‚Lehlt,besonders aber die republikanischen
Staaten von Nordamerika. (Pol.Ann.10/350). A nn
Wie eben in dem Wort vom dritten Stand; schon bedeutsam
die Terminologie von 1799 anklinck so tritt a ME ao
chend ausdrücklich der Auffassung Montes qukeuß‘ vom WOT% EB 006,
Aufgabe einer Pairskarmer ‚eintgegen. Die Hinrichtung einer Sroton
Kammer mag er schliesslich hingehen 108000gu30 ERSTE NAT ger Bine
privilegierten Stände habjn!t,% lein äle yolweln digkeit MLOBST DET
richtung bei sonst en Organisation | A n Ute \ DO
DE RAU ken TO ar Ropubliken Wi@ für KOMTERergog-
haupten“ (Pol.Ann.10/350). (Ep lässt sich bei | ne ar her-
lunz geistiger een keine absolute Geze yeätel En NOr-