Full text: Friedrich Wilhelm August Murhard

auf eine unumschränkte Monarchie zum Gipfelpunkt der Verwirrung 
geixsebön habe, Ausser Trage steht es, dass ngland,„die Wiege 
er politischen Aufklärung" in seiner ‚Verfassung ein Musterstück 
ihrer Zeit" geschaffen hat"(B.Z.a8.0.0.),aber die unbegrenzte Ver- 
ehrung vor dem verfassungsmäßig Destehenden vergaß das Werk dem 
Wechsel der Zeiten anzupassen, und sank zu einem einseitigen Götzenz 
dienst herabzi wodurch allem Streben nach Unendlichkeit der Perfek- 
tibilität ein Ziel gesetzt ist" (Z.Z,.a.a,0.), England, vor allem 
das politischegeistige Leben dort, stagniert, das Qberhaus hat 
durch Aussterben seiner ehemaligen Mitzlteder heute jeden Wert 
verloren, die Volksfreiheit sucht man. einzuschränken wie es das 
Beispiel Pitts zeigt, und in „keinem Lande sind die Bestrebungen 
der Regierung und der Nation so verschieden und. entgegengesetzt 
wie in Zngland.Die Aristokratie lässt keine wehrhafte Volkever- 
tretunz zu, und wie in der Verwaltung so auch außerhalb hat sie 
ihre Hände im Spiel und hindert @&ixm Gewerbe und Industrie durch 
Zünfte und Innungen" (Pol.Ann.10/82). | 
Zwar gelten im Staatsleben „Jahrhunderte für Jahre,und 
was nicht geschöpft aus ewigen Naturgesetzen" (Pol.Ann.1/5103, 
hat nur bedingten Wert; doch bleibt eine Verfassung „Wesentlich 
mangelhaft, wenn sie nicht ein gesetzmäßiges und auf ruhigem Wege 
anzuwendendes Mittel darhietet, Modifikationen und Veränderungen 
im Laufe der Zeit anzubringen" (Pol.Aun.2/519). 
Men hat in diesen Anschauungen Murhards unverkennbare, 
wenn auch stark gewandelte Kinflüsse Montesquieus zu sehen, Unter- 
strichen zu werden verdient seine Kritik der englischen Verfas- 
sung,mit der Murkard damals ganz vereinzelt dasteht im breiten 
Fluss der Taresmeinung, Sie hängt in vieler Beziehung mit der ra= 
dikaleren, wenn es nicht missverstanden wird, demokratischen Rich- 
tung jener ersten Jahre nach den Freiheitskriegen zusammen ‚von der 
schon im vorigen Kapitel Wirkungen erkennbar waren in gewissen 
unitarischen Zügen,und die ihn allzeit den Blick auf ie Volke 
stag@tverhältnisse der nordamerikanischen Union nehmen lassen, 
Diese Strömunz hat in der weiteren Entwicklung Murhards noch ihre 
Rolle zu spielen, Ob in ihrem Zusammenhang oder durch mittelbar 
Montesquieus’sche Auslösung das Problem der französischen Revolu- 
tion im Verhältnis von Regierung und Volk besonders stark und Siebe 
cher auch richtig betont wird,ist eine Frage geringerer Bedeutung; 
immerhin beginnt ein Abrücken von äNontesquileu bemerkbar zu werden. 
Der Entscheid dieser Yrage kann bestimmt werden durch die TFeststel- 
lung, dass der Gegensatz zwar als vorhanden genommen, aber doch we= 
niger gegen die Person des Fürsten herausgekehrt wird, als gegen 
den Apparat seiner Regierung und deren Träger und Organ9, was zu 
einer eigenartigen Färbung der liberalen Anschauung dieser Jahre 
Im Mittelpunkt des zu regelnden Verhälfnisses und des 
als Vertrag angesprochenen Verfassungswerkes zwischen Fürst und 
Volk steht die landständische Versammlung,die Verwirklichung der 
Repräsentationsgedanken Montesquieus« Zu Ihnen bekennt sich auch 
Marhard, Er will nicht, „dass üie Regierungen A EN 
Verlangen des Volkes horchen und ihm folgen 3011 (1 ‚Ann. 10/13 
Aber interessant ist es doch, dass er ausdrücklich ‚die Bewertung 
des Volkes als einen Schreier und schlimmeren Verführer demn ein 
Höfling gegen «ie Diderot ablehnt, und nur „gegenwärtig keinem 
Volke das Äichteramt über seine Heglerung übertragen wissen"will 
(ebd.). Immer wieder wird der Gedanke des 1m GrunGE souveränen. 
Volkes berührt, der ja sehliesslich, solange er nicht @ls schroffe. 
politische Forderung erscheint, dem Schüler der Göttinger Augklärer 
nicht als unbedingt Rousseausches Gut zugesprdchen\ Zi werden 
braucht, wie er denn auch gegensätzlich zu em. GgnDer äie: Nation 
befähigt, sich ihrer. Rechte an die Repräsentanten z\ begeben wobei 
allerdings unklar bleiht, ob es sich etwa um die Vertretung AR % 
Willen handelt. (Pol An. 10/139) Niemals können, Kechte der\ Stände 
wie von preussischer\ Seite für die preussischen Stände beijauptet, 
im Hinblick auf dere Untergang „im Gedränge GO STE ENT A 8 
heiten am Ände des 17.Jahrh., "auf den !onarchen übergehen(PQL.A,Ö 
303). Keineswegs darf die Repräsentation der Natgon in Anlehnung 
Ab Ländstädde ausgebaut werden, erL3MmORE 97 AD CT BASS ne 
schen Bemerkungen über, den Entwurf zu einer zukinf 615° „04\gP,) ) 
fır die DES EN SORLEN a A
	        
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