Full text: Friedrich Wilhelm August Murhard

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Organ der Bundesversamnlung. Der Gedanke den Bundestag aus den. 
verfassungsmäßigen Ständeversammlungen der Einzelstasten hevor— 
gehen zu lassen, ist keineswegs original, er findet sich schon . 
.n Welckers ebengenannter Schrifts; dass ihn aber Murhard derar- 
tig publizistisch verwendet, verdient in. der Geschichte seiner 
Verwirklichung Erwähnung. © | I 
/ Dass unter den Mitteln der Einigung die gemeinsame Heer 
resorganisation, vor allem aber die gemeinsame Hande1s- Verkehrs- 
und. Gewerbefreiheit an erster Stelle steht, muss ganz besonders 
betont werden, wenn auch der Frankfurter Fublizist ziemlich am‘. 
Zentralpunkt Äieser Sestrebungen sass. In dem Willen, einen gewis- 
sen Zentralismus mit dem vorliegenden und auch mehr und mehr an- 
erkannten Partikularismus zu verbinden, zeig® sich erschreckend 
die Verkennung der egoistischen Grundkräfte der Politik, eine zUte 
scheinung, die aber Murhard mit viel Grüösseren der damaligen ‚e14 
teilte. Den Sılnbigen Liberalen zeigt es, wie etwa später einen 
P.A,.Pfizer, der nur mit geringer Sorge einer etwaigen Zwingherr- 
schaft entgegensieht, die abch sofort vor der Macht der neuen 
Idee weichen muß; und ebenso kamn men mit jenem Verwandtes heraus- 
hören, wenn Murhärd von dem moralischen Wert der Kleinen spricht, 
äie mit. ihren liberaien Fortschritten eine stete Mahnung für die 
schwerfälligen Großen sein sollen. Aber den kommenden Doktrinär 
Rotteckscher Richtung oder, wenn men rückwärts gewandt sagen will, 
den. ehemaligen Mathematiker und Systematiker verrät es,wenn man 
die Gedankenreihen betrachtet, die den liberalen Rechtsfanatiker 
so starke Kräfte an den Partikularismus abführen lassen. Tyrbiech, 
bleibt für die liberale Einstellung, dass die Winheit des Reiches 
erreicht werden soll durch der Ausbau des Verfassungswerkes in den 
Einzelstaaten und durch die Schaffung jenes Geistes und. jener Qes; 
sinnung, die in einem als absolut richtig betrachtenen Verhält- 
nis von Rexierung und Volk alle Seguungen eines vollendeten Staats 
lebens ermeben.
	        
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