Full text: Friedrich Wilhelm August Murhard

und Hsuptstadt des Reiches geworden. Die drei französischen Y97s 
waltungs-und Orgenisationspraktiker der Regentschaft, unter denen 
Simson hervorragte, richteten das Land für Napoleons Jüngsten 
Braßer 146Ton ums Sin. | I Ü 
Es kann Dal Enns von der Geschichte des K9n1 791008 U 
Nostfalen nur insofern hier die Rede sein, als sie für Murhard 4et> 
sondere Bedeutung g zum) hat, Und das sind vor allem die Seiten 
der imeren Politik,der Verfassung und Vergaltung des neuen Stasa- 
bes gewesen; sie bildeten das praktische Beispiel für bis dahin 
nur mehr oder weniger gründlich erfasste theoretische POT dOTUNECN, 
and die Schulung die sie abgaben, hat weit über das Persönliche 
hinaus eine Ve Siefung ihrer Konntnis und ein begründeteres Recht 
äer Kritik erbracht, die für die Geschichte der modernen politi- 
schen Anschauungen 8pochemachend wurden. / 
Murhard, dessen staatsgerichtliches Verfahren schon 
Frühjahr 1807 von dem französischen Gouverneur nieder 0012802 
war, fand gleich vielen der besten Köpfe der vereinigten „änder 
Anstellung im westfälischen Diensten. Die Günnerschaft seines _ 
Freundes, des westfälischen Ministerpräsidenten Johannes von Mül- 
ler, verschaffte ihm eine Bibliothekarsstelle an der Landesbibli- 
öthok zu Cassel. Zugleich aber wurde ihm äüie Redaktion des zwei- 
sprachigen Regierungsorgans übertragen,des „Moniteur Westphalien" 
der mit seinen 1100 Abomnenten die verbreitäte Zeitung des 001g“ 
reirıs war, Später trat Murkard im den Verwaltungsäienst ein und 
wurde Präfeckturrat des Fulda-Departements. Ist seine publizistische 
Täti-keit im "* Moniteur" wie @auch in der von seinem Bruder Karl _ 
redigierten Monatsschrift „Westfalen unter Hieronymus Napoleon It 
meanz auf den Ton napolsoniSche? Presspolitik eingestellt,die in 
fostfalen wie überall in ihrem Machtbereich die gleichen unerfreu-= 
lichen Bilder geitigte, so darf doch von ihr gesprochen werden, 
wo sie zur „Popularisiorung und Erläuterung der modernen Liberalen 
Binrichtungen des Königreichs, dessen Gebiete so weit über- Mittel- 
und Norddeutschland reichten, das Wort geführt hat. 
Westfalen ist das vollendete Abbild aller Meinungen und 
Örundsätze, „die heutigen Tages das herrschende System in der Po- 
litik der europäischen Staaten gusmachen und deren Hauptaweck üst, 
aus der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze, aus der Gewigsens- 
freiheit, und dem Anteil aAler Klassen an der Gesetzgebung die 
Grundlage und Stütze der Organisation einer jeden yernünz 1gen 
Regierung zu machen" (Moniteur 1809, 31,®754@ppl.104), Daß „die 
fitisore Gleichheit unter den Bewohnern eines umd desselben Lang 
Bon seit einigen Jahren nicht mehr als ein vermessenes System be- 
trachtet wird, gegen das man die Rache der Gesetze, die WE 09HEn 
J6a Thrones und die Blitze der Kirche sarbringen mus$ (Monit.1808, 
i6.Fobr.),stellte er stets an die Spitze, So ist es die grüßte 
Errungenschaft für das neue Königreich, daß es eine eigene Grund- 
verfassung hat, „ein in Deutschland fast vergessenes Wort" (Westf. 
u.H, Jan.-Stück 1812, 83,14). „Daß soviele deutsche Regierungen n 
nicht mit dem Geiste der Zeit fortmuschreiten verstanden, das war 
eben, was ihnen hauptsächlich ihr Grab bereitete’ (ebd,). Repräsen- 
tation, Aleichheit vor dem Gesetz und Religionsduldung werden als 
Säulen der Konstitution gepriesen neben Münizipal- Distrikt- und 
Departementsverwaltung bei Zreiem Apielraum der Selbstverwaltung. 
Wie die Repräsentanten der Ausdruck sind des „Stillschweigenden 
Vertraze, welcher zwischen dem Souverän und seinen Untertanen 
besteht” (eba.9.11), so lobt er den Staatsrat, in dem Männer Sa- 
Sen, wie Joh.,v.lüller, Chr.,Komr."7ilh,v.Dohm, v.Biedersee, v.Ci- 
ninx, Malchus, Frh.v.Bülow, die z.T.durch preussische Schule g°- 
angen, u.8.mehr, daß es durch ihn ermöglicht sei, „alle Talente 
Sur die öffentliche Wohlfahrt zu ‚gewinnen‘ (ebd), Artikel 13. dor 
Verfassung hob die Leibeigenschaft auf und Sosentigte alle Pri- 
vilegien, Befreiungen und persönliche Dienstbarkeit als nicht zum 
Geiste unseres Jahrhunderts passend" (Mon.1808, 3.Jan.),mmd Arti- 
kel 16 bestimmte das gleiche Ay ueraraten für das ganze Land. ni 
Trennung von Stastavermügen and von Püirstenvermögen, ‚reiche Wehr- 
pflicht, Uncbhängiskeit der Richter; und stolz schreibt er:.C9S _ 
gal eine Zeit, in der Briten und Amerikaner allein von sich Fühmen 
geh Sin Jeschworenengerichte zu besitzen und stolz auf diesen Vor-
	        
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