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Nang⸗Ordnung
vom 20. April 1854.
(S. Gesetzblatt vom Jahre 1854, S. 43).
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm J,
Kurfürst ꝛc. ꝛc.
erlassen hiermit nach Anhörung Unseres Gesammt-Staats—
ministeriums die nachfolgende anderweite Ranug⸗ Ordnung für
Unsere Dienerschaft vom Militär- und. Civil⸗Stande:
Erste Klasse.
Erste Abtheilung (mit dem Prädicat Exrellenz).
General-Lieutenants. Wirkliche Staatsminister. Erb-Land—
postmeister. Oberst-Hofmarschall. Oberst-Kämmerer. Wirkliche
Geheime Räthe.
Zweite Abtheilung (ohne jenes Prädicat). I
General-Majors. Geheime Räthe. Landes-Bischof. Hof—
marschall und sämmtliche Ober-Hof-Chargen. Prasident des Ober⸗
Appellationsgerichts. Präsidenten der höheren Landes-Collegien.
Zweite Klafse.
Obersten. Staatsräthe. Obergerichts-Directoren. Regierungs⸗
Directoren. Director der Haupt⸗Staatskasse. Geheime Cabinets⸗
rath. Ober⸗Land⸗ Forstmeister. Universitäts-Prorector. Erb—
Marschall. Erb-Kämmerer. Erb-Schenk. Erb⸗Küchenmeister.
Obervorsteher.