83
Dritter Abschnitt.
Von der kebeusordnung für die
Curgaste insbesondere.
/T* s ist eine ausgemachte Wahrheit, daß aller Ge-
Mr brauch von Arzneyen eine sorgfältige Diät erfo-
dert, wenn die Wirkung so seyn soll, wie wir
es erwarten. Der ordentliche Arzt vergißet daher nie,
bey seinen Verordnungen, die nöthige Einleitung hierzu
zu geben, und der Kranke leidet allemal darunter,
wenn er wider die Diät handelt. Eine Wassercur er-
fodert, in vielem Betracht, ein noch strengeres Verhal
ten, da ein Mineralwasser auf einige Art täglich wir
ken muß. Alle Wirkungen, die ein solches Wasser
zur Genesung äussern soll, muß man also niemals durch
Unordnungen stören.
Viele essen bis zum wahren Überfluß; viele las
sen sich von den kitzelnden geistreichen Getränken zum
ausschweifenden Genuß verführen; viele arbeiten oft
so, daß sie ihre nöthigen Kräfte schwächen; viele ru
hen bis zur Trägheit, und nähren ein dickes Blut;
viele vergnügen sich oft bey vorfallenden Gelegenheiten
solange, bis Geist und Körper zum weitern Genuß
ganz untüchtig sind; andere schaden sich durch andere
grobe Fehler in der Lebensordnung. Alles das muß
bey dem Gebrauch einer ernstlichen Cur wegfallen.
Die Masigkeit muß hier immer herrschen.
Was ich von der Lebensordnung bey der Brun-
nencur an und für sich sagen werde, was hier die
Nothwendigkeit gebiethet, das gilt auch auf einige Zeit
vor und nach derselben bey allen Curgasten. Hat
man wirklich unordentlich bis zur Gewohnheit gelebt.
Fr si>