65
einen Hauptpunkt des Urteils. Die anderen Punkte betrafen die Erbver-
brüderung mit Neilzen, die Hermann durch den Pfandschaftsuertrag mit Otto
dem Quaden über die niederhessischen Städte durchbrochen hatte, und die von
Balthasar eroberten und einbehaltenen Städte Gschwege mit der Boyneburg
und Sontra.
Balthasar, ob er gleich am 1. Juli erklärt hatte, den Schiedsspruch an
nehmen zu wollen, verwarf diesen und mutzte ihn verwerfen, da ihm durch
den Gschweger Uertrag die Hände gebunden waren. Ohne der Bundesge
nossen ausdrückliche Zustimmung durfte er sich nicht mit Hessen versöhnen,
hatte aber wohl bei der gebotenen Geheimhaltung jenes Vertrages die Ein
setzung des Schiedsgerichts nicht ablehnen dürfen. Ulelche Gründe er für
fein Verhalten geltend machte, wissen wir nicht.
Der Angriff der drei Verbündeten auf Hessen wurde zunächst noch hintan
gehalten durch eine Fehde, in welche Herzog Otto von Braunschweig mit
seiner Stadt Göttingen verwickelt war. 1 ) Hermann seinerseits war eifrig be
müht gewesen, die Aufnahme der hessischen Städte in das Eandfriedensbünd-
nis der fuldifch-fränkischen zu bewirken, das nach der Aufhebung des west
fälischen Landfriedens durch König tUenzel sich gebildet hatte, und diese Auf
nahme war ihm auch gelungen. Am 19. Juli werden die hessischen Städte,
Cassel an der Spitze, Glieder des auf vier Jahre geschlossenen Bundes, der auch
im Kriegsfälle Hilfe zu gewähren verpflichtet war. Aber ehe diese Hilfe im
Felde sein konnte, brach das Unglück über Hessen herein.
Am 8. August hatte sich der Quade mit den Göttingern vertragen, und
nun säumten die Verbündeten nicht länger. Rasch folgte Schlag auf Schlag.
Am 18. August sandte Erzbischof Adolf dem Landgrafen seinen Fehdebrief,
und am 25. fielen feine Truppen in Hessen ein, am 26. wurde Rotenburg
eingenommen, am 27. fiel Weisungen, und noch am selbigen Tag sah Cassel
die feindlichen Scharen wieder vor seinen Mauern.
Hermann weilte, man weif) nicht, aus welchen Gründen, die ganze
Zeit dieses Feldzuges über in Oberhessen; aber feine Gemahlin Margarete
hielt entschlossen in Cassel stand, wo Otto Grope von Gudenberg den Ober-
befehl führte. 1 2 ) Auch Friedrich von Felsberg, seinen Landvogt an der Lahn,
und Heinrich Ruwenthal hatte er hierher entsandt.
Alsbald am 28. August begann die Belagerung von Cassel, die um des-
1) Küch: Beiträge zur Geschichte des Landgrafen Hermann II. von Hessen.
V. Zur Geschichte des Kriegs mit Mainz, Braunschweig u. Thüringen im 1387 (Z. H. G.,
Bd. 40, S. 223ff., 227ff.).
2) Küch a. a. 0. Beil., S. 270. Ho. 235. 236.