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Hermanns, durch Herbeiziehung von neuen, nur ihm ergebenen Leuten die
Nacht der alten Geschlechter zu brechen, hat sich hier glänzend bewährt, und
die Knebelung der hauptstädtischen Bürgerschaft hat ihm und seinem Hause
bald die Herrschaft gerettet.
Eine skrupellose Politik war es freilich, die er verfolgte, und die
deutschen Städte mochten den Ausgang des Kampfes in Hessen mit wach
sender Teilnahme verfolgen. Klar doch 1381 die Bereinigung des schwä
bischen mit dem rheinischen Städtebund zustande gekommen; überall traten
die Gegensätze scharf zutage, und eine schwüle Atmosphäre lagerte über dem
ganzen Westen des Reiches. }n diesen Tagen des Ringens zwischen bürger
licher Freiheit und fürstlicher Nachtvollkommenheit entstand ein sied, das
Werk eines gewerbsmäßigen Poeten, der im Solde der Städte dichtete, so
wie man heute etwa eine Zeitung den Interessen einer Partei dienstbar
macht, und das scharfe Pfeile gegen den Hessenfürsten entsendet, wenn es
dessen Politik in den Worten geißelt:
Landgraf Herman von Hessenland,
wer hat fromkeit von dir bekant?
300 Ob ich dich gerne loben wolde,
ich weiß nicht, wie ich anheben solde.
Wolde ich fromkeit uon dir sagen,
man schlüge mich an meinen kragen,
wer nem mir die schmaheit abe?
305 Das muste ich umb dein tugende habe!
Nu solten doch im Hessenland,
das ist öffentliche bekant,
die marggrafen erben sein.
An tribestu untrew darbei,
310 da du gar hoch verbunden bist,
und fingest eine kranke list:
das land vorsehstu vor ein pfand:
Otto von Brunschweig ist er genant.
Die Caßeier hastu außgetreben
315 in einer summe, die ist geschreben,
Das dein offen briue sagen.
Aber deine burger hört man clagen:
Die summe uberfaren ist,
das ist gar ein arger list, usw. — 1 )
1) Dieses Lied, abgedruckt bei Eiliencron, Volkslieder der Deutschen (Bd. 1,
Tlr. 30) kennt (Str. 308) den Grbuertrag mit den Thüringer Landgrafen uon 1373, sowie
(Str. 309—313) das Abkommen mit Otto dem Quaden, wodurch jener Vertrag illusorisch
wurde. „An tribestu untrew darbei“ heißt: ohne daß . . ., wenn du nicht Untreue