Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

56 
nicht kennen, die wir aber mutmaßen dürfen, wenn in dessen Verfolg der 
Beklagte mit dem Kirchenbann und sein Band mit dem Jnterdikt belegt 
und er überdies aller mainzischen sehen für verlustig erklärt wurde (den 
26. Februar 1382). Gegen dieses Urteil legte Hermann beim heil. Stuhle Be 
rufung ein, wie es scheint, mit Erfolg. Und ebensowenig beruhigte sich die 
Stadt Cassel bei dem über sie verhängten Jnterdikt, sondern appellierte 
gleichfalls an den Papst. Und ob es auch lange dauerte, in einem äußerst 
diplomatisch abgefaßten Breue gab Martin IV. den Bescheid, daß um eines 
Gebannten willen, der in die Stadt komme oder darin wohne, eine ganze 
Bürgerschaft nicht der Segnungen der Sakramente und des Gottesdienstes 
verlustig gehen dürfe, womit für die Zukunft der Bannstrahl des Mainzer 
Kirchenfürsten ziemlich unwirksam wurde. 1 ) Das aber konnte Hermann nicht 
hindern, daß er auf Adolfs Betreiben aus dem kaiserlichen, für Westfalen 
und die Nachbarländer aufgerichteten (Landfrieden ausgeschlossen wurde. Eine 
durch die Kurfürsten von der Pfalz, Trier und Köln vermittelte Sühne in 
Wesel (den 30. Mai 1383), bei welcher u. a. auch Hermanns Wiederaufnahme 
in den Candfrieden ausbedungen wurde, hatte nur aufschiebende Wirkung. 
Ein Schiedsgericht sollte das weitere entscheiden. 
Jnzwischen war ein Ereignis eingetreten, das den Dingen in Hessen mit 
einem Male eine ganz andere Wendung gab. Die erste Gattin Hermanns war 
am 1. Januar 1383 ohne lebende Nachkommenschaft gestorben, und der Gatte, 
nachdem er ihr, die gewiß vieles von ihm hatte ertragen müssen, am 24. Juni 
eine Gedächtniskapelle vor dem Zwehrentore, die später sogenannte Heilige 
Kreuz-Kapelle, gestiftet hatte, ging alsbald wieder auf Freiersfüßen. Zweifel 
los hatten alle Nachbarn, die an dem Aussterben des hessischen Fürstenhauses 
ein Jnteresse hatten, sich bis dahin zuwartend verhalten. Ein neuer Sühne 
versuch zwischen Mainz und Hessen, der auf dem Nürnberger Reichstag am 
5. Oktober 1383 unternommen wurde, endete wieder mit der Einsetzung eines 
Schiedsgerichts, also ergebnislos. Doch der eine der beiden Reichsfürsten, die 
sich der hessischen Sache damals tatkräftig annahmen, der Burggraf Friedrich V. 
von Nürnberg, vermählte (wie es heißt, unter Vermittelung {Landgraf Bal 
thasars) bald nachher, am 15. November, dem {Landgrafen feine Tochter Mar 
garete, und da diese Frau neben der vom Vater überkommenen Energie 
ihrem Gatten auch die gewünschte Nachkommenschaft brachte, so war die 
Nürnberger Tagung für das hessische Fürstenhaus ergebnisreich genug. 
1) Die Urkunde, abgedruckt in Kuchenbeckers Anal. hass. Coli. V. S. 73 ff., gibt 
nur den Damen des Papstes Martin und dessen Pontifikatsjahr. Sie kann aber in keine 
andere Zeit gehören als in die oben angegebene.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.