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Innere und äußere Kämpfe. / Sieg der Territorial-
Herrschaft über das städtische Geschlechterregiment,
1376-1413.
Nach des Chronisten Riedesel Versicherung hatte der Sternerkrieg dem
Hessenland einen Schaden gebracht, der auf vier Millionen Gulden veran
schlagt wurde. Am 21. Februar 1375 hatten sich die Bürger der Alt- und Neu
stadt dahier, und drei Tage darauf auch die der Freiheit vom Tandgrafen
Hermann ihre Rechte und Freiheiten bestätigen lassen. Es war dies noch vor
dem Tode Landgraf Heinrichs geschehen, der im Monat Juni 1376 starb. 1 )
lim nun die durch den Sternerkrieg erwachsenen Unkosten zu decken, verfügte
der neue Landgraf im Oktober 1376 die Erhebung einer außerordentlichen
Steuer, eines sogenannten Ungeldes, die auf die Bedürfnisse des täglichen
Lebens, wie Brotfrüchte, Wein, Bier, Fleisch und auf sonstige unentbehrliche
Gegenstände, als Tuch und Metalle, gelegt wurde. 1 2 ) Diese durch die Landes
not erzwungene, gleichwohl sehr gefährliche Besteuerungsmaßregel Landgraf
Hermanns erregte bei den niederhessischen Städten die größte Erbitterung,
während die oberhessischen merkwürdigerweise sich bei der Auflage beruhigten.
Jene versuchten, mit Hermann in Unterhandlungen zu treten, und da diese,
wie bei dem Charakter des starrköpfigen Fürsten vorauszusehen, ergebnislos
blieben, kamen sie im Januar 1377 zu einem Tage auf dem Rathause in
Cassel zusammen. Hier war es, wo die Vertreter der drei Städte Cassel
unter ausdrücklicher Zustimmung der gesamten Bürgerschaft, ferner die von
Eschwege, Allendorf, Homberg, Rotenburg, Wißenhausen, Spangenberg, Wolf
hagen, Grebenstein, Zierenberg, Jmmenhausen, Gudensberg, Melsungen, Fels-
berg, Fichtenau und Niedenstein einhellig zu dem Schlüsse kamen, das Ungeld
abzulehnen, das zu geben sie außerstande seien, und alle Folgen und Schäden,
die aus dieser Ablehnung ihnen entstehen möchten, gemeinschaftlich zu tragen.
Jn der Tat war die Auflage, wenn sie auch nur eine einmalige sein sollte,
von einer nahezu unerschwinglichen Höhe. So sollten vom Malter Roggen,
1) Schulz: S. 87 u. Anm. 305 (gegen Rommels Angabe in Bd. 2, S. 152 und
Anm. 93). Heinrich starb zwischen dem 29. Mai und 23. Juni 1376.
2) Nebelthau: Denkw. der Stadt Cassel (Z. H. G., Bd. 13, S. 22f.).