Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

48 
Innere und äußere Kämpfe. / Sieg der Territorial- 
Herrschaft über das städtische Geschlechterregiment, 
1376-1413. 
Nach des Chronisten Riedesel Versicherung hatte der Sternerkrieg dem 
Hessenland einen Schaden gebracht, der auf vier Millionen Gulden veran 
schlagt wurde. Am 21. Februar 1375 hatten sich die Bürger der Alt- und Neu 
stadt dahier, und drei Tage darauf auch die der Freiheit vom Tandgrafen 
Hermann ihre Rechte und Freiheiten bestätigen lassen. Es war dies noch vor 
dem Tode Landgraf Heinrichs geschehen, der im Monat Juni 1376 starb. 1 ) 
lim nun die durch den Sternerkrieg erwachsenen Unkosten zu decken, verfügte 
der neue Landgraf im Oktober 1376 die Erhebung einer außerordentlichen 
Steuer, eines sogenannten Ungeldes, die auf die Bedürfnisse des täglichen 
Lebens, wie Brotfrüchte, Wein, Bier, Fleisch und auf sonstige unentbehrliche 
Gegenstände, als Tuch und Metalle, gelegt wurde. 1 2 ) Diese durch die Landes 
not erzwungene, gleichwohl sehr gefährliche Besteuerungsmaßregel Landgraf 
Hermanns erregte bei den niederhessischen Städten die größte Erbitterung, 
während die oberhessischen merkwürdigerweise sich bei der Auflage beruhigten. 
Jene versuchten, mit Hermann in Unterhandlungen zu treten, und da diese, 
wie bei dem Charakter des starrköpfigen Fürsten vorauszusehen, ergebnislos 
blieben, kamen sie im Januar 1377 zu einem Tage auf dem Rathause in 
Cassel zusammen. Hier war es, wo die Vertreter der drei Städte Cassel 
unter ausdrücklicher Zustimmung der gesamten Bürgerschaft, ferner die von 
Eschwege, Allendorf, Homberg, Rotenburg, Wißenhausen, Spangenberg, Wolf 
hagen, Grebenstein, Zierenberg, Jmmenhausen, Gudensberg, Melsungen, Fels- 
berg, Fichtenau und Niedenstein einhellig zu dem Schlüsse kamen, das Ungeld 
abzulehnen, das zu geben sie außerstande seien, und alle Folgen und Schäden, 
die aus dieser Ablehnung ihnen entstehen möchten, gemeinschaftlich zu tragen. 
Jn der Tat war die Auflage, wenn sie auch nur eine einmalige sein sollte, 
von einer nahezu unerschwinglichen Höhe. So sollten vom Malter Roggen, 
1) Schulz: S. 87 u. Anm. 305 (gegen Rommels Angabe in Bd. 2, S. 152 und 
Anm. 93). Heinrich starb zwischen dem 29. Mai und 23. Juni 1376. 
2) Nebelthau: Denkw. der Stadt Cassel (Z. H. G., Bd. 13, S. 22f.).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.