Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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der vom Papste angeordneten Tleuwahl gelang es der hessisch-thüringischen 
Partei, die Wahl Kerlachs von Plastau, eines Uerwandten des hessischen Hauses, 
durchzusetzen, und Kerlach, der lediglich auf die Unterstützung von Thüringen 
und Hessen angewiesen war, beeilte sich, dem Tandgrafen Heinrich nicht nur 
alle seit Tandgraf Johanns Tode strittigen Tehen mit dem 6rbmarschallamt des 
Erzstifts zu erteilen, sondern ihm auch die Befreiung seiner Untertanen von 
den geistlichen Gerichten in anderen als geistlichen Dingen einzuräumen, womit 
Heinrich, wenn er das St. Martinsstift in Cassel zum geistlichen Mittelpunkt 
seines Tandes zu machen gedachte, um einen guten Schritt vorwärts kam. 1 ) 
Heinrich von Dirneburg, der sich im Besitze des Erzstifts zu behaupten 
wußte, erkannte natürlich solche Abmachungen nicht an, und die Befehdungen 
gingen ihren Weg. Jm Jahre 1349, im selben Jahre, wo der schwarze Tod die 
Länder Europas entvölkerte, war König Karl IV., nachdem er im Vorjahre 
dem Tandgrafen in Speyer die Keichslehen erteilt hatte, 1 2 ) in Cassel zu Be 
such anwesend und ließ sich hier von ihm einen Feldzug gegen seinen neuen 
Gegenkönig, den Grafen Günther von Schwarzburg, versprechen. Für ein 
Darlehen des Tandgrafen von 12000 Goldgulden oder für die zu leistende 
Kriegshilfe verpfändete er ihm alle Keichsgefälle in den wetterauischen 
Städten. Da aber Günthers rascher Tod einen Feldzug unnötig machte, so 
konnte Heinrich sich nunmehr mit Flachdruck gegen den dem Tuxemburger 
unbequemen Erzbischof wenden, und im Jahre 1350 gelang es ihm, denselben 
in der Nähe von Gudensberg im Felde nach der mainzischen Stadt Fritzlar hin 
völlig aufs Haupt zu schlagen. 3 ) Seitdem kam dieser als Gegner nicht mehr 
in Betracht, und Gerlach von Nassau, der 1353 endlich den erzbischöflichen 
Stuhl besteigen konnte, beeilte sich, dem hessischen Hause die erteilten Tehen 
und sonstigen Privilegien nochmals zu bestätigen. 4 5 ) Auch zu einem Land- 
friedensbündnis kam es zwischen ihnen, demgemäß die von beiden Seiten 
bestellten Schiedsrichter jährlich einmal am Donnerstage in den Fronfasten 
in Werkel (zwischen Fritzlar und Gudensberg) sich vereinigen und zu Gericht 
sitzen sollten, und auch sonst je nach Bedarf an den nächstgelegenen Malstätten. 0 ) 
Heinrich war ein Fürst, der die Tugenden, die seine Zeit von einem solchen 
verlangte, in hervorragendem Maße besaß. Seine kriegerische Tüchtigkeit 
1) Friedensburg, W.: Landgraf Hermann II. von Hessen und Erzbischof Adolf I. 
von Mainz, 1373—1393. (Z. H. L.. Bd. 21, S. 6.) 
2) Rommel: Geschichte von Hessen, Bd. 2, S. 139 f., vergl, S. 136. 
3) Rommel, a. a. 0. S. 141 f. 
4) Ebd., S. 142 f. 
5) Schminckes Monimenta hafsiaca, Bd. 3, 273.
	        
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