Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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fallenden Abgaben, wie die Bede und das Marktrecht, waren meist verpfändet. 
So zahlen Alt- und Neustadt Cassel aus der Bede an des sandgrafen Bruder Her 
mann den Zins für 70 Mk. Silbers, an dessen Muhme von Schweden für 8 Mk., an 
Otto von Hertingshausen für 20 und an die Bürger von Göttingen für 10 Mk., 
im ganzen (mit noch etlichen anderen Posten) die Zinsen für die in damaliger 
geldarmer Zeit nicht unerhebliche Summe von 158 Mark lötigen Silbers, die sich 
nach heutigem Geldeswert auf annähernd 80—90000 Mark berechnen läßt. 
Zehn Jahre früher (1336) hat er dem hiesigen reichen Bürger und Han 
delsherrn UJernher Spdenswantz als Zins für eine Schuld von 60 Mark reinen 
Silbers das sogenannte Marktrecht verschreiben müssen, d. h. den landgräflichen 
halben Anteil an den auf den hiesigen Blochen- und (3) Jahrmärkten fallen 
den Abgaben (Stand- oder Stättegeld), wovon die Stadtkasse die andere 
Hälfte bezog. Bei dem damals üblichen Zinsfuß von 10 v. H. würde sich 
die jährliche Gesamteinnahme des sandgrafen von 12 Mark ergeben, oder 
nach heutigem Geld von rund 7200 Mark, was gewiß auf einen bedeutenden 
Handelsverkehr schließen läßt. Da der Händler von seiner Stätte 2 Pfennige 
zu zahlen hatte, so würden ungefährer Berechnung nach die Märkte jährlich 
von durchschnittlich 4000 Händlern besucht worden sein! 
6s mußte darum auch eine besondere Sorge der fürsten sowohl wie 
der Stadtbehörden sein, daß die Kommunikationsmittel, insbesondere die 
Brücken, in gutem Zustande waren. Aber die fuldabrücke dahier ging ein 
sehr bedeutender sastwagenuerkehr, ihr Zustand war im Jahre 1346, vermut 
lich infolge der im Jahre 1342 stattgefundenen Wasserflut, der größten, welche 
feit Menschengedenken die Stadt heimgesucht hat, so bedenklich, daß ein Neu 
bau sich als notwendig ergab. 6s erscheinen daraufhin die Behörden aller drei 
Lasseier Städte vor den beiden sandgrafen und stellen ihnen den gefährlichen 
Zustand der Brücke vor; daraufhin wird von den fürsten der herrschaftliche 
Zoll samt dem Brückengelde erhöht und letzteres zusamt der Zollerhöhung 
zum Neubau der Brücke bestimmt, lind zwar sollen nicht nur diejenigen Wagen 
bezahlen, welche die Brücke passieren, sondern auch die, welche nicht darüber 
gehen, d. h. etwa die fürt bei der Neuen Mühle benutzen. Aber die sin 
nahmen wird eine besondere Verwaltung eingerichtet und ein Tarif der Ge 
bühren aufgestellt, der uns interessante Aufschlüsse über die hauptsächlich 
hier zu Markte kommenden Handelsartikel gibt. 6s find von fischen: Heringe, 
sachs, Stockfische und Kabeljau; von Metallen: Kupfer, Zinn, Blei, Alaun; 
ferner Getreide und Heu, Bier und Hopfen, Wolle und leinen Tuch, Weid 
asche zum färben, feigen, öl, Butter in Tonnen, Schinken, feineres Mehl, 
Kohlen, Taue, Kork, feile und Häute, das in alten Zeiten so wichtige Wachs
	        
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