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fallenden Abgaben, wie die Bede und das Marktrecht, waren meist verpfändet.
So zahlen Alt- und Neustadt Cassel aus der Bede an des sandgrafen Bruder Her
mann den Zins für 70 Mk. Silbers, an dessen Muhme von Schweden für 8 Mk., an
Otto von Hertingshausen für 20 und an die Bürger von Göttingen für 10 Mk.,
im ganzen (mit noch etlichen anderen Posten) die Zinsen für die in damaliger
geldarmer Zeit nicht unerhebliche Summe von 158 Mark lötigen Silbers, die sich
nach heutigem Geldeswert auf annähernd 80—90000 Mark berechnen läßt.
Zehn Jahre früher (1336) hat er dem hiesigen reichen Bürger und Han
delsherrn UJernher Spdenswantz als Zins für eine Schuld von 60 Mark reinen
Silbers das sogenannte Marktrecht verschreiben müssen, d. h. den landgräflichen
halben Anteil an den auf den hiesigen Blochen- und (3) Jahrmärkten fallen
den Abgaben (Stand- oder Stättegeld), wovon die Stadtkasse die andere
Hälfte bezog. Bei dem damals üblichen Zinsfuß von 10 v. H. würde sich
die jährliche Gesamteinnahme des sandgrafen von 12 Mark ergeben, oder
nach heutigem Geld von rund 7200 Mark, was gewiß auf einen bedeutenden
Handelsverkehr schließen läßt. Da der Händler von seiner Stätte 2 Pfennige
zu zahlen hatte, so würden ungefährer Berechnung nach die Märkte jährlich
von durchschnittlich 4000 Händlern besucht worden sein!
6s mußte darum auch eine besondere Sorge der fürsten sowohl wie
der Stadtbehörden sein, daß die Kommunikationsmittel, insbesondere die
Brücken, in gutem Zustande waren. Aber die fuldabrücke dahier ging ein
sehr bedeutender sastwagenuerkehr, ihr Zustand war im Jahre 1346, vermut
lich infolge der im Jahre 1342 stattgefundenen Wasserflut, der größten, welche
feit Menschengedenken die Stadt heimgesucht hat, so bedenklich, daß ein Neu
bau sich als notwendig ergab. 6s erscheinen daraufhin die Behörden aller drei
Lasseier Städte vor den beiden sandgrafen und stellen ihnen den gefährlichen
Zustand der Brücke vor; daraufhin wird von den fürsten der herrschaftliche
Zoll samt dem Brückengelde erhöht und letzteres zusamt der Zollerhöhung
zum Neubau der Brücke bestimmt, lind zwar sollen nicht nur diejenigen Wagen
bezahlen, welche die Brücke passieren, sondern auch die, welche nicht darüber
gehen, d. h. etwa die fürt bei der Neuen Mühle benutzen. Aber die sin
nahmen wird eine besondere Verwaltung eingerichtet und ein Tarif der Ge
bühren aufgestellt, der uns interessante Aufschlüsse über die hauptsächlich
hier zu Markte kommenden Handelsartikel gibt. 6s find von fischen: Heringe,
sachs, Stockfische und Kabeljau; von Metallen: Kupfer, Zinn, Blei, Alaun;
ferner Getreide und Heu, Bier und Hopfen, Wolle und leinen Tuch, Weid
asche zum färben, feigen, öl, Butter in Tonnen, Schinken, feineres Mehl,
Kohlen, Taue, Kork, feile und Häute, das in alten Zeiten so wichtige Wachs