Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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Tage nach äer bayrischen Jnnasion, den 2. November, rückten auch die Preußen 
in Kessen ein, besetzten Cassel, das 2 Stunden vor ihrem Einrücken von dem 
letzten hessischen Truppenuerband, dem Schützenbataiiion, verlassen worden 
war — die übrigen Verbände waren bereits am 28. Oktober in die Prouinz 
Kanau verlegt worden — und gingen dann ins Fuldische vor, wo es am 8. 
bei Bronzell zu einem Vorpostengefecht kam. Aber dann wich König Friedrich 
Wilhelm IV. zurück. Sein Minister Radowitz fiel, und mit ihm der llnions- 
plan; die Politik Manteuffels lenkte ganz in das österreichische Fahrwasser 
ein, und die Olrnützer Abmachungen am 28. und 29. November hetzen dem 
Bundestag freie Hand in Kessen. Preussen hatte sich gefügt und nur soviel er 
reicht, datz es bei der Regelung der hessischen Angelegenheit mitwirken durfte. 
Seitens des Bundestages war mit dieser Regelung der k. k. öster 
reichische Feldmarschall-Ceutnant Graf von Eeiningen-Westerburg als Bundes 
kommissar betraut worden; ihm trat preufjischerseits der General von Peucker 
zur Seite, der später dann durch den gefügigeren Geheimrat von Vhden er 
setzt wurde. 
Am 22. Dezember 1850 rückten die Bayern in die Residenzstadt Cassel 
ein. Die Bürgergarde wurde entwaffnet, das hessische Militär in die Provinz 
Kanau verlegt und jeder Staatsbürger, der im Gerüche freisinniger Oppo 
sition stand, insbesondere jedes Mitglied der steuerverweigernden Behörden 
durch „Bequartierungen“ gefügig gemacht. 
Der Einmarsch der Bayern war für die liebe Jugend ein höchst vergnüg 
liches Schauspiel, und sie stand bald mit den süddeutschen Brüdern auf dem 
besten Futze, die ihrer Mehrzahl nach kaum begriffen, was sie eigentlich in 
Kessen sollten. Datz man sie „Strafbayern" nannte, war insofern eine durchaus 
richtige Bezeichnung, als feit dem 18. Dezember ihre Anwesenheit eigentlich 
keinen Sinn und Zweck mehr hatte. An diesem Tage hatte nämlich das Ober- 
appellationsgericht auf Zureden des preussischen Bundeskommissars ein Er 
kenntnis dahin abgegeben, datz die beiden Zivilkommissare als legitimierte 
Vertreter des deutschen Bundestages — ungeachtet dieser staatsrechtlich 
noch gar nicht wieder bestand — anzusehen seien und ihren Erlassen rechts 
verbindliche Kraft zukomme, womit gleichzeitig dieser oberste Gerichtshof 
die Gültigkeit der Septemberverordnungen anerkannte. Damit mutzte der 
Widerstand der Behörden fallen, die Einquartierungen waren also nur eine 
Züchtigung, die der Eandesvater seinen Eandeskindern zuteil werden Hetz. 
Am längsten beharrte der hiesige Magistrat in seiner ablehnenden Hal 
tung. Eine Ergebenheitsadresse an den Kurfürsten mit der Bitte um Rück 
kehr in seine Residenz, zu welcher man preufjischerseits den Stadtrat zu 
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