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Tage nach äer bayrischen Jnnasion, den 2. November, rückten auch die Preußen
in Kessen ein, besetzten Cassel, das 2 Stunden vor ihrem Einrücken von dem
letzten hessischen Truppenuerband, dem Schützenbataiiion, verlassen worden
war — die übrigen Verbände waren bereits am 28. Oktober in die Prouinz
Kanau verlegt worden — und gingen dann ins Fuldische vor, wo es am 8.
bei Bronzell zu einem Vorpostengefecht kam. Aber dann wich König Friedrich
Wilhelm IV. zurück. Sein Minister Radowitz fiel, und mit ihm der llnions-
plan; die Politik Manteuffels lenkte ganz in das österreichische Fahrwasser
ein, und die Olrnützer Abmachungen am 28. und 29. November hetzen dem
Bundestag freie Hand in Kessen. Preussen hatte sich gefügt und nur soviel er
reicht, datz es bei der Regelung der hessischen Angelegenheit mitwirken durfte.
Seitens des Bundestages war mit dieser Regelung der k. k. öster
reichische Feldmarschall-Ceutnant Graf von Eeiningen-Westerburg als Bundes
kommissar betraut worden; ihm trat preufjischerseits der General von Peucker
zur Seite, der später dann durch den gefügigeren Geheimrat von Vhden er
setzt wurde.
Am 22. Dezember 1850 rückten die Bayern in die Residenzstadt Cassel
ein. Die Bürgergarde wurde entwaffnet, das hessische Militär in die Provinz
Kanau verlegt und jeder Staatsbürger, der im Gerüche freisinniger Oppo
sition stand, insbesondere jedes Mitglied der steuerverweigernden Behörden
durch „Bequartierungen“ gefügig gemacht.
Der Einmarsch der Bayern war für die liebe Jugend ein höchst vergnüg
liches Schauspiel, und sie stand bald mit den süddeutschen Brüdern auf dem
besten Futze, die ihrer Mehrzahl nach kaum begriffen, was sie eigentlich in
Kessen sollten. Datz man sie „Strafbayern" nannte, war insofern eine durchaus
richtige Bezeichnung, als feit dem 18. Dezember ihre Anwesenheit eigentlich
keinen Sinn und Zweck mehr hatte. An diesem Tage hatte nämlich das Ober-
appellationsgericht auf Zureden des preussischen Bundeskommissars ein Er
kenntnis dahin abgegeben, datz die beiden Zivilkommissare als legitimierte
Vertreter des deutschen Bundestages — ungeachtet dieser staatsrechtlich
noch gar nicht wieder bestand — anzusehen seien und ihren Erlassen rechts
verbindliche Kraft zukomme, womit gleichzeitig dieser oberste Gerichtshof
die Gültigkeit der Septemberverordnungen anerkannte. Damit mutzte der
Widerstand der Behörden fallen, die Einquartierungen waren also nur eine
Züchtigung, die der Eandesvater seinen Eandeskindern zuteil werden Hetz.
Am längsten beharrte der hiesige Magistrat in seiner ablehnenden Hal
tung. Eine Ergebenheitsadresse an den Kurfürsten mit der Bitte um Rück
kehr in seine Residenz, zu welcher man preufjischerseits den Stadtrat zu
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